Sorgerechtsstreit: Haftbefehl gegen Block-House-Erbin?

    FAQ

    Sorgerechtsstreit eskaliert:Haftbefehl gegen Block-House-Erbin?

    von Lara Leidig
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    Zwei Kinder der Unternehmerin Christina Block wurden aus Dänemark entführt, sie sind mittlerweile bei der Mutter. Berichtet wird von einem Haftbefehl gegen sie. Die Hintergründe.

    Christina Block
    Nach der mutmaßlichen Entführung der Kinder der "Block-House"-Erbin Christina Block soll nun laut einem Medienbericht ein europäischer Haftbefehl gegen sie erlassen worden sein. 04.01.2024 | 1:59 min

    Worum geht es?

    Zwei Kinder der Unternehmerin und Erbin der Gastronomie-Kette Block House, Christina Block, wurden in der Silvesternacht von Unbekannten aus Dänemark entführt. Dort lebten die Kinder bislang bei ihrem Vater, dem Ex-Mann von Christina Block. Mittlerweile sind sie bei ihrer Mutter, wie diese am Dienstagabend bestätigte.
    Eine etwaige Beteiligung von Block an der Entführung bleibt - wie viele Details in diesem Fall - unklar. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Hamburger Staatsanwaltschaft teilte auf ZDFheute-Anfrage mit, man sei weiterhin damit beschäftigt, das Geschehen aufzuklären.
    Rechtlich können sich ganz grundsätzlich auch Eltern durch die Beteiligung an einer Entführung ihrer eigenen Kinder wegen der Entziehung Minderjähriger strafbar machen.

    Wer bekommt das Sorgerecht?

    Christina Block führt schon länger einen Sorgerechtsstreit gegen ihren Ex-Mann. Seitdem die beiden Kinder 2021 nicht mehr von einem Besuch bei ihrem Vater in Dänemark zurückkehrten, kämpfte Block dafür, ihre Kinder wiederzusehen.
    Deutsche Gerichte sprachen der Mutter Christina Block das Sorgerecht zu. Dieses Urteil wurde aber nie umgesetzt. Ein dänisches Gericht lehnte den Antrag von Block, die Kinder nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen nach Hamburg zurückzuführen, ab.
    Das Argument der dänischen Gerichte: Es bestehe mittlerweile aufgrund des langen Verbleibs der Kinder in Dänemark ein Risiko für ihre körperliche und seelische Gesundheit, sollten sie zurückgeführt werden. Am 2. Januar habe nach Recherchen der "Zeit-Online" ein dänisches Gericht per Eilverfahren dem Vater sogar das Sorgerecht gänzlich übertragen. Folge ist möglicherweise, dass nun ein deutsches Gericht über die Rückführung der Kinder nach Dänemark entscheiden muss.

    Wie ist die aktuelle Entwicklung?

    In der Aufklärung der Entführung der Kinder gibt es nun offenbar eine neue Entwicklung. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, haben die dänischen Behörden einen Europäischen Haftbefehl gegen die Steakhaus-Erbin erlassen.

    Was ist ein Europäischer Haftbefehl?

    Der Europäische Haftbefehl soll den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die grenzüberschreitende Strafverfolgung erleichtern. Wird eine Person, die sich in einem anderen EU-Land aufhält, einer schweren Straftat beschuldigt, kann die nationale Justizbehörde eines EU-Landes einen Europäischen Haftbefehl erlassen. Mit dem europäischen Haftbefehl bittet die ausstellende Behörde einen anderen EU-Mitgliedsstaat um die Festnahme und Auslieferung der beschuldigten Person.
    Der Europäischer Haftbefehl bietet im Gegensatz zu einem nationalen Haftbefehl den Vorteil, dass kein langwieriges Auslieferungsverfahren nötig ist. Der Staat, in dem sich die verdächtige Person aufhält, prüft grundsätzlich nicht, ob die begangene Handlung auch nach dem eigenen Recht eine Straftat darstellt.
    Nur in Ausnahmefällen kann ein EU-Staat eine Auslieferung ablehnen, insbesondere, wenn er bereits selbst ein Strafverfahren gegen diese Person wegen derselben Handlung durchführt.

    Was bedeutet dies im Fall Christina Block?

    Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat bislang nicht bestätigt, dass ein Haftbefehl gegen Christina Block vorliegt. Auch wenn ein solcher existiert, bedeutet dies nicht automatisch, dass Christina Block ins Gefängnis muss. Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass der Europäische Haftbefehl der dänischen Behörden dahingehend umgewandelt worden sei, dass sie nunmehr die deutschen Behörden lediglich fortlaufend über ihren Aufenthaltsort unterrichten muss. Dies könnte bedeuten, dass der Haftbefehl gegen die Auflage, sich regelmäßig zu melden, außer Vollzug gesetzt wurde.
    Dies ist grundsätzlich möglich, da durch die Behörden des vollstreckenden Mitgliedsstaates die Voraussetzungen des europäischen Haftbefehls geprüft werden. Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass keine unverhältnismäßigen Maßnahmen ergriffen werden. Sollte es ausreichen, dass Christina Block sich regelmäßig bei den deutschen Behörden meldet, ist es daher durchaus möglich, dass sie nicht in Haft muss. Ob sie aber zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich nach Dänemark ausgeliefert wird, ist derzeit völlig offen.
    Lara Leidig arbeitet in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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