Blumen und Kerzen am Fundort der getöteten Luise. (Archivbild)
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Grund dafür sei die Strafunmündigkeit der tatverdächtigen Mädchen, teilten die Ermittler am Montag mit. Eine Anklage oder einen Prozess wird es damit nicht geben.
Fall Luise: Umfangreiche Ermittlungen
In den vergangenen Monaten habe es umfangreiche Ermittlungen gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Insbesondere sei geprüft worden, ob ein möglicher Tatvorwurf gegen weitere Personen bestehe.
Die Ermittlungen von Mordkommission und Staatsanwaltschaft hätten allerdings "keinerlei Hinweise auf eine Tatbeteiligung einer dritten strafmündigen Person ergeben", hieß es abschließend.
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