Parteienfinanzierung: Ex-NPD erscheint nicht vor Gericht

    Prozess um Parteienfinanzierung:Ehemalige NPD erscheint nicht in Karlsruhe

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    Die NPD, mittlerweile in "Die Heimat" umbenannt, hat eine Verhandlung am Bundesverfassungsgericht boykottiert. Entschieden wird über ihre Parteienfinanzierung.

    Werbewand der NPD, Archivbild
    Eine Werbewand der ehemaligen NPD, die sich jetzt "Die Heimat" nennt.
    Quelle: dpa

    Ohne die NPD hat am Bundesverfassungsgericht eine Verhandlung über den Ausschluss der Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung begonnen. Diese habe dem höchsten deutschen Gericht am Dienstag um 7.59 Uhr - gut zwei Stunden vor Beginn der Verhandlung - per Fax mitgeteilt, dass sie nicht von einem fairen Verfahren ausgehe und diesem daher fernbleibe, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König. Dies sei ein einmaliger Fall.

    Spitzenpolitiker nennen Nicht-Erscheinen "Boykott"

    Spitzenpolitiker der Bundesebene werteten den Boykott als klares Zeichen für die anhaltende Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich im Juni in "Die Heimat" umbenannt hat.
    Da es keine Anwesenheitspflicht gebe, werde in Abwesenheit der Partei verhandelt, sagte König, die auch Vizepräsidentin des Gerichts in Karlsruhe ist. Dieses prüft zum ersten Mal, ob einer mutmaßlich verfassungsfeindlichen Partei die staatlichen Mittel gestrichen werden. Angesetzt waren für die mündliche Verhandlung zwei Tage. Eine Entscheidung wird erst später erwartet. (Az. 2 BvB 1/19)

    Partei spricht von "Schauprozess"

    Die umbenannte Heimat-Partei erklärte auf ihrer Internetseite, sie lasse sich nicht "zum Statisten einer Justiz-Simulation machen". Die Verhandlung werde zu einem "Schauprozess verkommen". Damit werde ein Exempel statuiert, das möglicherweise künftig die AfD betreffe.
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesratspräsident Peter Tschentscher nannten das Fernbleiben eine Missachtung des Gerichts, eines Verfassungsorgans. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wertete es als Versuch, das Verfahren zu verzögern.

    2017: Kein Parteiverbot

    Im Jahr 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte sah, dass diese ihre verfassungsfeindlichen Ziele erfolgreich durchzusetzen vermag.
    Es stellte aber fest, die Partei vertrete "ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept".

    Grundgesetzänderung als Folge

    In dem damaligen Urteil heißt es zudem, der Gesetzgeber könne Möglichkeiten der Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots schaffen. Das geschah dann in den folgenden Monaten: mit einer Grundgesetzänderung und einem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung.
    Die Parteienfinanzierung ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen:

    Wie Parteienfinanzierung funktioniert

    Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit bekommen. Die Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.
    Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach jüngsten Zahlen des Bundestags 2021 kein Geld. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro - zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern.
    Quelle: dpa

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