Bundesverfassungsgericht: Windräder im Wald sind möglich

    Bundesverfassungsgericht:Windräder im Wald sind möglich

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    Die Bundesländer können Windkraftanlagen in Wäldern nicht pauschal verbieten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Thüringer Verbot sei nicht rechtens.

    Windräder im Wald
    Bundesverfassungsgericht: Kein Pauschalverbot für Windkraft in Wäldern
    Quelle: imago

    Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Windräder im Wald nicht generell verbieten. Ein solches Windkraft-Tabu in Waldgebieten wie in Thüringen sei verfassungswidrig, urteilten die Karlsruher Richter (1 BvR 2661/21).
    Gegen einen Verbotspassus im Ende 2020 geänderten Thüringer Waldgesetz hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde eingelegt - mit Erfolg.

    Karlsruher Entscheidung mit Signalwirkung

    Der Beschluss der Karlsruher Richter hat Signalwirkung, weil es nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch in mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald konfliktgeladen.
    Windräder im Wald
    In Niedersachsen wollen mehrere Waldbesitzer Windräder installieren. Mit den Einnahmen wollen sie die Wiederaufforstung bezahlbar machen.05.05.2022 | 1:49 min
    Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls gesetzliche Regelungen getroffen habe.
    Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es erst 0,8 Prozent.
    Quelle: dpa

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