CDU-Ausschlussverfahren gegen Maaßen? Hürden sind hoch

    Parteiausschluss:CDU-Verfahren gegen Maaßen? Hürden sind hoch

    von Gianna Pagliaro
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    CDU-Mitglied Hans-Georg Maaßen hat ein Ultimatum verstreichen lassen, die Partei freiwillig zu verlassen. Jetzt droht ihm der Rauswurf - oder? Rechtlich ist das nicht so einfach.

    Hans-Georg Maaßen
    Hans-Georg Maaßen: Bald kein CDU-Mitglied mehr?
    Quelle: dpa

    Wiederholt hat sich Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen in umstrittener Weise öffentlich geäußert. In einem Interview auf dem Blog von Alexander Wallasch sprach Maaßen zum Beispiel von einer "grün-roten Rassenlehre".
    In einem Tweet schrieb er von "eliminatorischem Rassismus gegen Weiße". Das sei antisemitische und verschwörungsideologische Sprache, so der Vorwurf. Das CDU-Präsidium hat Maaßen erfolglos aufgefordert, freiwillig zu gehen.
    Heute soll der Bundesvorstand entscheiden, ob er ein Verfahren gegen Maaßen in die Wege leitet. Selbst dann ist es aber nicht einfach, einen Ausschluss zu erreichen.

    Verstoßen Maaßens Aussagen gegen die Parteigrundsätze?

    Eine Parteimitgliedschaft bringt laut Gesetz die Verpflichtung mit sich, die Satzung, Grundsätze und Ordnung der Partei einzuhalten. So verstieß zum Beispiel die Kandidatur des CDU-Mitglieds Max Otte zum Bundespräsidenten im vergangenen Jahr gegen die Parteigrundsätze, da er für die AfD angetreten war.
    Doch nicht jeder Verstoß reicht für den Rauswurf, wie im Fall Otte. Der Verstoß muss "erheblich" sein und einen schweren Schaden verursachen. Was genau das bedeutet, ist nicht einfach zu bestimmen.
    Ob Maaßens Aussagen gegen die Parteiprinzipien verstoßen, müsste ein Schiedsgericht in der Partei entscheiden. Jede Partei muss solche Gerichte stellen. Sie setzen sich aus Mitgliedern zusammen, die keinem Parteivorstand oder Gebietsverband angehören.
    Das Schiedsgericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite sollen Mitglieder grundsätzlich frei ihre Meinung äußern können. Auf der anderen Seite soll sich die Partei vor Schäden durch Regelverstoß schützen und es soll erkennbar bleiben, wofür sie steht und worin sie sich von anderen unterscheidet. Klar ist: Die Hürden für einen Parteiausschluss sind hoch, damit es nicht willkürlich dazu kommt.

    CDU-Verfahren gegen Hans-Georg Maaßen: Ein langer Weg?

    Ein Ordnungsverfahren kann sich über viele Jahre hinziehen, so im Fall von Thilo Sarrazin aus der SPD. Gegenstand war der Vorwurf islamfeindlicher Äußerungen in seinem Buch "Feindliche Übernahme". Seit 2010 hatte man versucht, wegen seiner vorherigen Aussagen das Verfahren gegen ihn einzuleiten. Zum Ausschluss kam es nach mehreren Anläufen erst zehn Jahre später.
    Maaßen-Äußerungen "eindeutig antisemitisch"
    Tobias Schulze (taz) bewertet Maaßens Äußerungen als "eindeutig antisemitisch".01.02.2023 | 6:53 min

    Maaßen ist Vorsitzender der Werteunion

    Ein weiteres Problem stellt sich der CDU mit der Werteunion. Maaßen war Ende Januar zum Vorsitzenden der Werteunion gewählt worden.
    Doch wie ist das Verhältnis zur CDU? Die Werteunion beschreibt sich selbst als konservative Basisbewegung innerhalb der CDU/CSU. Nach eigenen Angaben zählt der Verein circa 4.000 Mitglieder, von denen 85 Prozent der CDU/CSU angehören sollen. Offiziell zählt die Werteunion nicht zur Partei.

    Mitgliedschaften bei CDU und Werteunion unvereinbar?

    In den Reihen der Christdemokraten wird neben Maaßens Ausschluss auch die Forderung nach einem sogenannten "Unvereinbarkeitsbeschluss" laut. Die Partei solle erklären, dass eine Mitgliedschaft bei der Werteunion einer CDU-Mitgliedschaft widerspricht.  
    Zuletzt hatten sich die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karin Prien, der hessische CDU-Ministerpräsident Boris Rhein und das CDU-Präsidium dafür ausgesprochen. Der Bundesvorsitzende der Jungen Union Johannes Winkel sagte im ARD Morgenmagazin, die Werteunion sei "mittlerweile eine Vorfeldorganisation der AfD". Über die Unvereinbarkeit könnte der nächste Bundesparteitag entscheiden.
    Gianna Pagliaro ist Rechtsreferendarin der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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    :Wer gehen musste, wer bleiben durfte

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