Gassen: Mit Schulschließungen an "Kindern versündigt"
Kassenärztechef Gassen:Mit Schulschließungen an "Kindern versündigt"
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Der Chef der kassenärztlichen Vereinigung Gassen fordert eine Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Vor allem die "unnötigen Schulschließungen" kritisiert er mit drastischen Worten.
Vor dem Auslaufen der letzten bundesweit geltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hat Kassenärzte-Chef Andreas Gassen die Befürchtung geäußert, dass die Pandemie und möglicherweise währenddessen begangene Fehler nicht aufgearbeitet werden.
Corona-Maßnahmen sollten auf Wirkung überprüft werden
Es sei nun dringend nötig, alle in der Pandemie ergriffenen Maßnahmen genau auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
"Ich sehe im Moment allerdings noch nicht, dass man das ernsthaft angeht", kritisierte er. "Einige Akteure, die in der Pandemie lautstark immer wieder immer noch härtere Maßnahmen gefordert hatten, sind ja mittlerweile komplett von der Bildfläche verschwunden", kritisierte Gassen.
Kassenärzte-Chef fordert: Lehren für künftige Pandemien ziehen
Die Aufhebung der letzten Schutzmaßnahmen nannte er überfällig, "und das schon seit etlichen Monaten". Offenbar habe die Regierung hier lieber am Gesetz festgehalten, als den echten Realitäten Rechnung tragen wollen, kritisierte der Kassenärzte-Chef.
Die letzten bundesweit geltenden Corona-Maßnahmen laufen jetzt aus. Deutschland hat zahlreiche Vorschriften besonders lange aufrechterhalten. Was kann man aus der Pandemie für die Zukunft lernen?06.04.2023 | 2:48 min
Gassen gegen strenge Corona-Maßnahmen
Gassen hatte sich zusammen mit anderen praktischen Ärzten in der Zeit der Pandemie wiederholt für mildere Schutzmaßnahmen ausgesprochen. Viele Virologen und Epidemiologen vertraten hingegen eine schärfere Linie bis hin zu der Forderung nach einer Null-Covid-Strategie.
Zum 7. April enden alle Maßnahmen. Dann fällt auch in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen die Verpflichtung zum Tragen einer Schutzmaske weg. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen sowie Angestellte der Einrichtungen galt die gesetzliche Pflicht bereits nicht mehr.
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