Bundesverwaltungsgericht: Corona-Regeln waren rechtmäßig

    Gericht zieht Schlussstrich:Corona-Regeln von 2020 waren rechtmäßig

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    Lange und heftig wurde darüber gestritten, ob die teils drastischen Corona-Regeln von den Gesetzen noch gedeckt waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu endgültig entschieden.

    Auf dem Bild sieht man ein Schild, auf welchem "Wegen Lockdown geschlossen" steht. Es hängt in einem Fenster hinter Gitterstäben.
    2020 mussten Gaststätten, Hotels, Sportanlagen und die meisten Läden schließen - die Länder beriefen sich auf das Infektionsschutzgesetz.
    Quelle: Arne Dedert/dpa

    Die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen geht weiter. Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hat einen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, ob die Infektionsschutz-Maßnahmen in der zweiten Welle der Corona-Pandemie im Herbst 2020 auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage getroffen worden waren - das Bundesverwaltungsgericht bejahte diese Frage an diesem Dienstag endgültig.
    Die Bundesländer durften ihre Regeln zur Schließung von Gaststätten, Hotels und Sportanlagen demnach auf das Infektionsschutzgesetz in der damals geltenden Fassung stützen. In juristischen Kreisen war darüber im Sommer 2020 heftig gestritten worden.
    Der EUGH hat entschieden, dass Pauschalreisende, die durch Corona-Maßnahmen beeinträchtigt wurden, Recht auf Teilerstattung haben:

    Bundesverwaltungsgericht hob andere Urteile auf

    Das Bundesverwaltungsgericht hob am Dienstag zwei anderslautende Urteile des Oberverwaltungsgerichts des Saarlands auf und verwies die Fälle zur erneuten Verhandlung zurück (Az.: BVerwG 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).
    Das OVG hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die zweite Corona-Welle schon im Sommer vorhersehbar gewesen sei und der Bundesgesetzgeber früher hätte tätig werden müssen. Die Corona-Schutzverordnung vom Oktober 2020, die eine Schließung von Gastrobetrieben enthielt, sei daher unwirksam gewesen. Zwei Restaurantbetreiber hatten gegen die Corona-Regeln geklagt.
    "Jetzt müssen wir im Nachgang diskutieren, ob alle Maßnahmen sinnvoll waren", so der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Prof. Andrew Ullman zum Ende der Corona-Maßnahmen.
    "Jetzt müssen wir im Nachgang diskutieren, ob alle Maßnahmen sinnvoll waren", so der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann.06.04.2023 | 4:43 min
    "Die Wissenschaft war erfolgreich", sagt Andrew Ullmann (FDP) mit Blick auf Corona:

    Dynamische Entwicklung der Pandemie ließ Gesetzgeber Spielraum

    Das Infektionsschutzgesetz wurde erst im November 2020 geändert. Statt nur einer "Generalklausel", die allgemein Schutzmaßnahmen gegen ansteckende Krankheiten zulässt, definiert es seitdem ganz konkret Corona-Schutzmaßnahmen, beispielsweise:
    • Maskenpflicht
    • Kontaktbeschränkungen
    • Schließung von Hotel- und Gastronomiebetrieben für den Fall, dass eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt wird.
    "Ob und unter welchen Voraussetzungen eine landesweite Schließung von Gastronomiebetrieben angeordnet werden kann, ist eine wesentliche Frage, die der parlamentarische Gesetzgeber selbst regeln muss", erklärte das Bundesverwaltungsgericht. Im Herbst 2020 habe die "Generalklausel" dafür noch ausgereicht. Wegen der dynamischen Entwicklung der Pandemie habe es einen Spielraum gegeben.
    Urteil: Die deutsche Beteiligung am milliardenschweren Corona-Hilfsfonds der EU war zulässig:

    Bundesrichter geben einzelnem Kläger recht

    Die Bundesrichter entschieden am Dienstag noch einen Fall aus Sachsen. Hier bekam der Kläger, der in Chemnitz ein Freizeit- und Hotelzentrum betreibt, in einem Einzelpunkt recht. Der Freistaat Sachsen hatte in seiner Corona-Schutzverordnung vom Herbst 2020 das Sporttreiben alleine oder zu zweit in Amateursportanlagen zugelassen, in Fitnessstudios jedoch nicht.
    Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die übrigen Regeln der sächsischen Verordnung - Schließung von Restaurants und Verbot von touristischen Übernachtungen - bestätigte das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: 3 CN 6.22)

    20 Millionen Tote weltweit
    :WHO erklärt Corona-Notstand für beendet

    Die WHO hat den globalen Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben und die höchste Alarmstufe für beendet erklärt. Weltweit habe es, so die Organisation, 20 Millionen Tote gegeben.
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    Quelle: dpa

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