Sachsen-Anhalt: Waffenbehörden sollen AfD-Mitglieder prüfen

    Landesverband Sachsen-Anhalt:Waffenbehörden sollen AfD-Mitglieder prüfen

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    Wer in Sachsen-Anhalt eine Waffe besitzt und AfD-Mitglied ist, soll überprüft werden. Das hat das Landesverwaltungsamt verfügt. Der Landesverband gilt als gesichert rechtsextrem.

    Symbolbild: AfD-Logo, davor Delegierte
    Quelle: imago/dts Nachrichtenagentur

    Die Waffenbehörden in Sachsen-Anhalt sollen die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern prüfen, die gleichzeitig Mitglieder der AfD sind. Es gebe eine Verfügung des Landesverwaltungsamtes, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
    Diese soll die Waffenbehörden demnach neben der Verfassungsschutz-Einstufung des AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" auch darüber in Kenntnis setzen, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu veranlassen sind. Zuvor hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" berichtet.

    Identsich zur Prüfung in anderen Fällen

    Die "erforderliche Zuverlässigkeit" ist laut Waffengesetz eine der Voraussetzungen, die Menschen erfüllen müssen, damit sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz bekommen können. Die Prüfung der Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern sei identisch zu der Prüfung in anderen Fällen, hieß es.
    Schaltgespräch mit Andreas Weise am 07.11.2023
    Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stuft die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" ein. Zur Begründung eine Einschätzung von ZDF-Korrespondent Andreas Weise.07.11.2023 | 1:39 min
    Unter anderem umfasse sie einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, eine Abfrage bei der zuständigen Landesverfassungsschutzbehörde und eine Abfrage beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.

    AfD Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch Bestrebung eingestuft

    Informationen darüber, wie viele Personen von den Prüfungen betroffen sind, lägen dem Landesverwaltungsamt derzeit nicht vor, so die Sprecherin.
    Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

    AfD: Vorgehen nicht hinnehmbar

    Der AfD-Landesvorsitzende Martin Reichardt nannte das Vorgehen eine "politisch motivierte Maßnahme", die nicht hinnehmbar sei. Die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei dürfe kein Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten sein.
    "Die AfD wird prüfen, inwieweit der Rechtsstaat noch intakt ist, und alle rechtlichen wie parlamentarischen Mittel ausschöpfen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen."
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