Verfassungsschutzbericht 2022: AfD scheitert mit Eilantrag

    Verfassungsschutzbericht 2022:AfD scheitert wieder mit Eilantrag

    |

    Die AfD wollte eine Passage aus dem Verfassungsschutzbericht 2022 streichen lassen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den entsprechenden Eilantrag nun aber abgewiesen.

    Symbolbild: AfD-Logo, davor Delegierte
    Die AfD muss eine erneute juristische Niederlage hinnehmen.
    Quelle: imago/dts Nachrichtenagentur

    Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 gescheitert. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe. Diese Passage wollte die AfD aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen.
    Wie das Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.
    Der Schriftzug "Junge Alternative" auf einem Banner
    Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft werden. So entschied das Verwaltungsgericht in Köln gestern.06.02.2024 | 1:39 min

    Gericht: Rechtsextremismuspotenzial nicht verschwunden

    Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden.
    Die Auflösung des Flügels habe nicht dazu geführt, dass das Rechtsextremismuspotenzial verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
    Quelle: AFP

    Mehr zur AfD