Gerichtsbeschluss: AfD-Jugend "gesichert extremistisch"

    Beschluss in Köln:Gericht: AfD-Jugend "gesichert extremistisch"

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    Der Bundesverfassungsschutz darf die Junge Alternative als extremistisch einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation abgelehnt.

    Demo "Junge Alternative", Teilnehmer mit Banner: "Deutsche Jugend fordert Remigration!"
    Quelle: ZDF

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Bundesverband der Jungen Alternative (JA) als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Diese Entscheidung zu der Nachwuchsorganisation der AfD fällte an diesem Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht.

    AfD-Jugend hält an "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest

    Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit. Das Verwaltungsgericht lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab.
    Carsten Linnemann  CDU | Generalsekretär
    Was bedeuten letztendlich die Ziele der AfD? Man müsse die AfD in Zukunft stärker "inhaltlich stellen", so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. 05.02.2024 | 6:00 min
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte dazu gegenüber dem ZDF, dass es wichtig sei, die Demokratie mit "allen rechtsstaatlichen Mitteln" zu schützen.

    Und dass wir rechtsstaatliche Mittel anwenden müssen, hat das Gerichtsurteil heute sehr stark bestätigt. Wir dulden nicht, dass Rechtsextreme andere Menschen wegen ihrer Herkunft oder Religion ausgrenzen.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)

    Dass sich die Demokratie wehrhaft zeige und man für Vielfalt und Offenheit eintrete, sei dieser Tage wichtig, so Faeser weiter. "Die wichtigste Folge ist, dass unsere rechtsstaatlichen Mittel Wirkung zeigen."
    Der Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im April 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten dagegen, so dass die Einstufung bis zum heutigen Urteil auf Eis gelegt wurde. Jetzt lehnte das Gericht den Einspruch im Eilverfahren ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest.

    Gericht: Verstoß gegen die Menschenwürde

    Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.  Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt.
    Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht weiter. Weiter agitiere die JA auf Bundes-, Landes- und Kreisebene gegen das Demokratieprinzip. Zum Ausdruck komme dies etwa in Gleichsetzungen der Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, insbesondere dem NS-Regime und der DDR.
    Auch verfüge die JA über Kontakte zu verfassungsfeindlich eingestuften Verbindungen, etwa der Identitären Bewegung. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
    Quelle: AFP, ZDF
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