Einreiseverbot: Der Haken am Verfahren gegen Martin Sellner

    Einreiseverbot gegen Identitäre:Der Haken am Verfahren gegen Martin Sellner

    von Ann-Kathrin Jeske
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    Die Stadt Potsdam prüft, ob sie gegen den früheren Chef der Identitären Bewegung Martin Sellner ein Einreiseverbot verhängen kann. Warum es rechtlich schwierig werden könnte.

    Martin Sellner am 13.04.2019 in Wien.
    Martin Sellner droht ein Einreiseverbot.
    Quelle: Imago

    Der frühere Kopf der Identitären Bewegung, der Österreicher Martin Sellner, weiß, sich zu inszenieren: Noch vor einer Woche streamte Sellner live, wie er die deutsch-österreichische Grenze passierte, um in Passau Kaffee trinken zu gehen.
    Der Grund: Der Spiegel hatte zuvor berichtet, dass die Bundespolizei dem Rechtsextremisten Sellner womöglich die Einreise nach Deutschland verweigern könnte, weil er in einer Fahndungsdatenbank geführt werde. Doch ein umfassendes Einreiseverbot gibt es für Sellner aktuell nicht, weshalb die Bundespolizei ihn nach einer Grenzkontrolle passieren ließ.
    AfD
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    Ausländerbehörde prüft Einreiseverbot

    Die Stadt Potsdam will nun offenbar erreichen, dass es Sellners letzter, öffentlichkeitswirksamer Grenzübertritt war. Wie sie gestern bekannt gab, prüft die dortige Ausländerbehörde aktuell ein Einreiseverbot. Sollte es dazu kommen, würde das Verbot für die Einreise in ganz Deutschland gelten. Doch was sind die Voraussetzungen?
    Grundsätzlich gilt: Als EU-Bürger darf sich Sellner innerhalb der EU frei bewegen. Diese sogenannte Freizügigkeit kann zwar eingeschränkt werden, doch die Hürden sind hoch. Denn das Recht innerhalb der Europäischen Union zu reisen, ist eines der Kernversprechen der EU an seine Bürger: Eine Grundfreiheit, in Deutschland vergleichbar mit einem Grundrecht, die nur in Ausnahmefällen entzogen werden darf.

    Rechtsextremismus-Forscher
    :AfD, FPÖ und die Gefahr der "Identitären"

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    Interview

    Typischer Fall: Terrorismus

    Beschränkt werden kann die Freizügigkeit einer Person nur dann, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. "Der typische Fall sind mutmaßliche Terroristen, bei denen der Staat davon ausgehen muss, dass sie zum Beispiel Anschläge verüben könnten und ein Einreiseverbot erlässt, um diese Gefahr zu verhindern", erklärt Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik.
    Die Ausländerbehörde in Potsdam muss nun also prüfen, welche Gefahr von Sellner ausgeht. Der Österreicher war in seinem Heimatland bereits wegen Terrorunterstützung, Verhetzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Verurteilt wurde er in den vergangenen Jahren aber nicht. Und: Vorstrafen allein würden ohnehin nicht ausreichen.
    Nazan Gökdemir im Gespräch mit Marcus Bensmann
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    Sellner müsste auch künftig eine Gefahr darstellen. Erforderlich für ein Einreiseverbot ist laut Gesetz eine "tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt". Der Rechtswissenschaftler Ulrich Becker erklärt, was die abstrakte Formulierung bedeutet: "Das können zum Beispiel Aufrufe zum Umsturz oder Verstöße gegen die Menschenwürde sein."

    Potsdam begründet Verfahren mit Geheimtreffen

    Die Stadt Potsdam begründet das Einreiseverbotsverfahren mit Sellners Teilnahme am sogenannten Geheimtreffen in Potsdam, bei dem der Rechtsextremist Pläne zur massenhaften Vertreibung von Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland vorgetragen haben soll. Damit sich so etwas nicht wiederhole, wolle man nun mit rechtsstaatlichen Mitteln ein Einreiseverbot prüfen, erklärte Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert von der SPD.

    Die Idee, deutsche Staatsbürger mit Migrationsgeschichte zu vertreiben, könnte so ein Verstoß gegen die Menschenwürde sein.

    Ulrich Becker, Jurist

    "Die Ausländerbehörde in Potsdam wird deshalb jetzt prüfen, ob sie Sellner solche Aussagen nachweisen kann und die erforderliche Gefährdung vorliegt," so der Jurist Becker.
    Eine Prognose darüber abgeben, wie das Verfahren ausgehen könnte, möchte der Jurist aber nicht. Klar sei aber, dass die Hürden hoch sind - es gehe schließlich um das Recht sich frei zu bewegen: "Die Freizügigkeit ist ein ganz fundamentales Recht in der EU, deshalb lässt der Europäische Gerichtshof Einschränkungen nur in ganz engen Grenzen zu."
    Ann-Kathrin Jeske ist Redakteurin in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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