Politiker wollen Verfassungsgericht vor Extremisten schützen

    Gegen Demokratiefeinde:Politiker wollen Verfassungsgericht schützen

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    Kann das Bundesverfassungsgericht relativ einfach ausgeschaltet werden? Ampel-Politiker wollen das Gericht besser vor "Feinden der Demokratie" schützen.

    Bundesverfassungsgericht
    Bundesverfassungsgericht: Ampel-Politiker wollen es besser vor Extremisten schützen.
    Quelle: dpa

    Aus Sorge vor dem Erstarken extremer Parteien wie der AfD gibt es in der Ampel-Koalition Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht stärker vor möglicher Einflussnahme zu schützen.
    Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Johannes Fechner, sagte der "Welt am Sonntag":

    Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden.

    Johannes Fechner, SPD

    Fechner fordert: "Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen."

    FDP: Gericht widerstandsfähig machen gegen "Feinde der Demokratie"

    Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sagte, man müsse Parlamentarismus und Verfassungsgerichtsbarkeit widerstandsfähiger gegen "Feinde der Demokratie" machen. Dazu sollten wesentliche Strukturen des Gerichts im Grundgesetz verankert werden.
    Im Vordergrund die AfD-Parteichefs Chrupalla und Weidel; im Hintergrund Demonstranten mit Plakaten gegen die AfD.
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    Als Beispiele nannte Thomae "die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann". Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden.

    Warnung davor, Hüter der Verfassung lahmzulegen

    Er warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit "als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt" werden könnte. So könne theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, "dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten".
    Für eine Grundgesetzänderung, wie sie Fechner und Thomae im Sinn haben, ist eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig - die Regierungsfraktionen bräuchten also die Zustimmung von CDU/CSU.

    SPD verweist auf Beispiel Polen

    Fechner sagte, dass man in Polen erlebt habe, wie schnell ein Verfassungsgericht lahmgelegt werden könne, wenn einfache Mehrheiten die Arbeitsweise des Gerichts ändern könnten.
    "Schon vermeintlich unproblematische Änderungen ermöglichen eine Blockade: etwa die Vorgabe, alle Anträge nach Eingangsdatum abzuarbeiten. Oder die Vorgabe, alle Entscheidungen ausführlich zu begründen. Das kann dazu führen, dass das Verfassungsgericht nicht mehr dazu kommt, verfassungswidrige Gesetze aufzuheben.
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