Verbotene Nazi-Parolen: Weitere Anklage gegen Björn Höcke

    Verbotene Nazi-Parolen:Weitere Anklage gegen Björn Höcke zugelassen

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    Das Landgericht Halle hat eine weitere Anklage gegen den Thüringer AfD-Chef Höcke zugelassen. Er soll auch bei einer Veranstaltung in Gera verbotene Nazi-Parolen skandiert haben.

    Archiv: Björn Höcke (AfD), Fraktionsvorsitzender der AfD-Thüringen, spricht während einer Wahlkampfveranstaltung. Am 29.05.2021
    AfD-Politiker Björn Höcke am 29. Mai 2021 in Merseburg bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt. (Archivbild)
    Quelle: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Sebastian Willnow

    Der Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle ist um einen Anklagepunkt erweitert worden. Das Gericht teilte am Freitag mit, es habe ein neues mit einem bereits anhängigen Verfahren gegen Höcke verbunden. Beide Fälle werden am 18. April verhandelt.

    Höcke soll verbotene Nazi-Losung verwendet haben

    Laut Anklage soll Höcke die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP "Alles für Deutschland!" auch bei einer Veranstaltung der AfD in Gera im vergangenen Dezember verwendet haben. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP.
    Dabei soll Höcke als Redner den Angaben zufolge den ersten Teil der Losung "Alles für" selbst ausgesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.
    Auf dem Bild sind der Moderator Ralph Szepanski und die Reporterin Melanie Haack im Schaltgespräch zu sehen.
    Wegen des Vorwurfs der Verwendung von NS-Vokabular muss der Thüringer AfD-Chef vor Gericht. In Halle an der Saale hat das Landgericht die Anklage zugelassen.13.09.2023 | 2:07 min
    Laut dem weiteren Anklagepunkt soll der AfD-Politiker die verbotene Losung am 29. Mai 2021 in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg zudem komplett verwendet haben. Höcke soll demnach gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" um einen verbotenen Ausspruch handelt.
    Beide Anklagen werden nun in dem am Donnerstag beginnenden Prozess gebündelt. Für das Verfahren wegen des Vorwurfs der Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sind Verhandlungstermine bis Mitte Mai vorgesehen.

    TV-Duell gegen CDU-Politiker Voigt

    Höcke hatte sich mit Hinblick auf die Landtagswahl in Thüringen am 1. September am Donnerstagabend ein TV-Duell mit Thüringens CDU-Chef Mario Voigt geliefert. Dabei waren sich Höcke und Voigt teils hart angegangen. Themen waren unter anderem die EU, Migration, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und Erinnerungskultur.
    11.04.2024, Berlin: Björn Höcke (AfD, l) und Mario Voigt (CDU, r), Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Thüringen, stehen beim TV-Duell bei Welt TV
    Thüringen vor der Landtagswahl: In einem umstrittenen TV-Duell mit AfD-Beteiligung streiten Björn Höcke (AfD) und Mario Voigt (CDU) über Migration und Europapolitik. 12.04.2024 | 2:34 min
    In dem Schlagabtausch hatte Höcke den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst eine SA-Parole verwendet zu haben. Für ihn gilt bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
    Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.

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