Ruanda, Ghana, Georgien:Spahn: Flüchtlinge in Nicht-EU-Länder bringen
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Ruanda, Ghana oder Georgien: In diese Länder etwa sollten laut Jens Spahn neue Geflüchtete, die "irregulär die EU erreichen" ausgewiesen werden. Doch es gibt juristische Bedenken.
Undions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU)
Quelle: picture alliance / photothek
Unions-Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) ist dafür, alle neuen Flüchtlinge, "die irregulär die EU erreichen", nach Ghana, Ruanda oder in osteuropäische Nicht-EU-Länder wie Georgien oder Moldawien zu bringen. Er sagte am Wochenende der "Neuen Osnabrücker Zeitung":
Viele würden sich erst gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn klar sei, "dass dieser binnen 48 Stunden in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU führt".
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Drittstaaten-Vorschlag im CDU-Grundsatzprogramm
Der Drittstaaten-Vorschlag ist Kern des Migrationskonzeptes im Entwurf des neuen CDU-Grundsatzprogramms. Ziel seien "vertragliche Vereinbarungen, wonach Flüchtlinge dort ein Asylverfahren bekommen und im Falle der Schutzgewährung dort sicher bleiben können", erklärte Spahn:
In der Genfer Flüchtlingskonvention stehe nicht, dass Schutz vor Kriegsverfolgung in der EU selbst gewährt werden müsse, fügte der Politiker hinzu: "Wenn wir dafür sorgen, dass Verfolgte einen sicheren Schutzraum bekommen, dort gut versorgt werden und ohne Angst leben können, dann ist das Ziel der Flüchtlingskonvention erfüllt."
Islamverbände haben Passagen zu Muslimen im Entwurf für das CDU-Grundsatzprogramm kritisiert. Sie seien ausgrenzend. Auch der Wohlfahrtsverband sagte, es führe zu Verunsicherung.
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Experten haben humanitäre und juristische Bedenken
Wenn sich Deutschland in Europa dafür stark mache, "wird das mehrheitsfähig und mit einer Koalition der Willigen auch umsetzbar", zeigte sich Spahn überzeugt: "Und wenn die Botschaft durchdringt, werden die Leute nicht mehr Schlepper und Schleuser bezahlen, sich nicht mehr auf diese gefährliche Mittelmeerroute begeben." Und wenn es gelinge, die Migrationsprobleme zu lösen, "dann, da bin ich sehr sicher, verlieren auch die Radikalen an Zuspruch".
Gegen solche Verfahren in Drittstaaten haben Fachleute humanitäre und juristische Bedenken. So erklärte der Sachverständigenrat für Integration und Migration, es stelle sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass die Verfahren unter Einhaltung europäischer Asyl- und Menschenrechtsstandards umgesetzt werden können. Dazu habe sich bislang kein Land bereiterklärt.
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