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Bundestagswahl 2025:Was Wahlhelfer machen - und wie man es wird
von Kai Witvrouwen
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Für die anstehende Bundestagswahl werden in ganz Deutschland Wahlhelfer benötigt. Mancherorts gibt es bereits genug Freiwillige für den 23. Februar. Wichtige Fragen und Antworten.
Die Bundestagswahl kommt - am Sonntag, den 23. Februar 2025. Damit dieser Tag reibungslos abläuft, braucht es rund 675.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bundesweit. Die Stadt Heilbronn etwa hat schon genug Ehrenamtliche gefunden. Es hätten sich "sehr viel mehr Leute gemeldet" als bei vergangenen Wahlen und auch die Ersatzliste sei schon gut gefüllt.
Der Landeswahlleiter für Berlin, Stephan Bröchler, spricht von mehr Interessierten als gebraucht würden. Die Bundeswahlleiterin erklärt, dass bisher zu "jeder bundesweiten Wahl ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen" werden konnten. Wie der Wahlsonntag für Wahlhelfende abläuft und wie man selbst teilnimmt - ein Überblick.
Wie kann ich Wahlhelfer werden?
Das geht direkt bei der zuständigen Wahlbehörde der eigenen Gemeinde, im Rathaus oder bei der Kreisverwaltung - entweder per Telefon oder über ein Onlineformular. Melden sich nicht genug freiwillige Wahlhelfende, können Wahlberechtigte berufen werden. So könnten etwa "Beschäftigte der Verwaltung" benannt werden, heißt es von der Bundeswahlleiterin.
Die Stadt Mannheim etwa erklärt, dass es immer genügend Freiwillige gebe, die sich für das Amt melden. Zudem werde auf Menschen zurückgegriffen, die schon häufig Wahlhelferin oder Wahlhelfer waren. Gemeinden kontaktieren auch ehemalige Freiwillige. Wer das nicht mehr will, kann die Nutzung der eigenen Daten untersagen.
Wer darf bei der Wahl helfen?
Ehrenamtliche müssen wahlberechtigt sein für die Bundestagswahl. Das bedeutet: die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Normalerweise ist Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden nur da möglich, wo man auch wohnt.
Welche Aufgaben gibt es im Wahllokal?
Wahlhelfende sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl. Sie überprüfen, wer wahlberechtigt ist, also wer im Wählerverzeichnis steht. Wahlscheine werden geprüft, Stimmzettel ausgegeben und anschließend die Urne für den Einwurf freigegeben. Nach der Wahl wird ausgezählt. Unter Umständen geben Wahlhelfer auch Hilfestellung für Menschen mit Behinderung.
Wie lange dauert das?
Die Wahllokale sind geöffnet von 8 bis 18 Uhr. Meist beginnt die Vorbereitung des Wahlraums allerdings schon eine halbe Stunde früher. Nach Schließung des Wahllokals geht die Auszählung los. Die kann auch teilweise bis nach Mitternacht dauern.
Viele Kommunen setzen in den Wahllokalen auf ein Schichtsystem. Nachdem alle Ehrenamtlichen einmal morgens erschienen sind, wird eingeteilt. Die Stadt Nürnberg etwa geht von zwei Schichten aus, in Leipzig werden tagsüber fünf Stunden und bei der Auszählung drei Stunden benötigt.
Bekommen Wahlhelfer eine Entschädigung?
Die Arbeit im Wahllokal ist ehrenamtlich, dennoch gibt es ein sogenanntes "Erfrischungsgeld". Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten dabei 35 Euro als Aufwandsentschädigung. Sie eröffnen und beenden beispielsweise die Wahl, leiten diese und verpflichten zur "unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit". Die anderen Mitglieder des Wahlvorgangs bekommen 25 Euro.
Je nach Kommune schwanken diese Bezüge nach oben oder nach unten. So gibt es in Mannheim in diesem Jahr ein "Erfrischungsgeld" von 60 bis 100 Euro, je nach Zeitaufwand. Berlin bietet 100 Euro für die Briefwahlauszählung, 120 Euro für Wahlvorsteher. Reise- und Übernachtungskosten können auch erstattet werden, wenn man außerhalb des eigenen Wahlbezirks eingesetzt wird.
Kann ich die Tätigkeit als Wahlhelfer auch ablehnen?
Damit die Wahl geregelt abläuft, kann es auch dazu kommen, das Wahlhelfende verpflichtet werden. Ablehnen darf man aufgrund von Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung. Wer sich um die eigene Familie kümmern muss, dringende berufliche Gründe hat oder über 67 ist, kann auch aussetzen.
Quelle: dpa
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