Nach Urteil: Wahlrecht wird vor 2025 nicht mehr angefasst
Einigkeit nach Gerichtsurteil:Wahlrecht wird vor 2025 nicht mehr angefasst
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In dieser Legislaturperiode wird sich am Wahlrecht nichts mehr ändern. Dies beschlossen die Fraktionschefs der Ampel-Koalition und der Union nach gemeinsamen Gesprächen.
Das Wahlrecht werden die Ampel-Parteien in dieser Legislaturperiode nicht mehr anfassen.
Quelle: dpa
Im Bundestag ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis zur nächsten Wahl im kommenden Jahr keine Anpassung des Wahlrechts geplant. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs der Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP sowie der oppositionellen Union. Unionsfraktionschef Friedrich Merz kritisierte die Koalition.
Im Kern bestätigt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsreform der Ampel. Mit einer Einschränkung – die Fünfprozenthürde darf nicht einfach gestrichen werden.31.07.2024 | 2:05 min
Kreise: Unterschiede zwischen Ampel und Union zu groß
Aus Koalitionskreisen hieß es nach dem Gespräch der Fraktionschefs, es habe grundsätzlich unterschiedliche Bewertungen zwischen Ampel und Union gegeben, die in der noch zur Verfügung stehenden Zeit vor der Bundestagswahl nicht auszuräumen seien. Die nächste Bundestagswahl soll im September 2025 stattfinden.
Die Grünen-Co-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur:
Für die laufende Wahlperiode sehen wir keine Notwendigkeit, mit Blick auf die Grundmandatsklausel jetzt aktiv werden zu müssen. Durch die Anordnung des Gerichts herrscht Klarheit für die Bundestagswahl im September 2025.
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Britta Haßelmann, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform sei erneut ein „Schaden an der Autorität der Regierung“ entstanden, so ZDF-Korrespondent Wulf Schmiese.31.07.2024 | 2:35 min
Darüber hinaus gebe es sehr unterschiedliche Auffassungen zu einer Änderung des Wahlrechts nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch SPD, FDP und Grünen sowie Union, so Haßelmann.
Für uns Grüne sind die Grundfesten unseres neuen Wahlrechts insgesamt durch das Urteil des Gerichts in vollem Umfang bestätigt.
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Britta Haßelmann, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen
Die sogenannte Zweitstimmendeckung sei verfassungsgemäß. Der Kern der Reform habe Bestand. "Wir schaffen die Überhang- und Ausgleichsmandate ab. Wir verkleinern den nächsten Bundestag deutlich auf 630 Abgeordnete. Er wird nach der Stärke der vertretenen Parteien besetzt."
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Wahlrechtsreform der Ampelregierung zur Verkleinerung des Bundestages für verfassungsgemäß - allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. 30.07.2024 | 4:03 min
Merz: Wollen uns nicht "vereinnahmen lassen"
Merz wirft den Ampel-Fraktionen mangelnden Kompromisswillen vor. Er schrieb nach einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, an dem auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt teilnahm: "Wir haben eine alleine auf die Sperrklausel und die Grundmandatsklausel beschränkte Verhandlung über das Wahlrecht noch in der laufenden Wahlperiode abgelehnt." Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Wir wollen zum geeigneten Zeitpunkt über die Stärkung der Wahlkreismandate sprechen und uns nicht für deren weitere Schwächung vereinnahmen lassen.
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Friedrich Merz, CDU-Chef
Weitere Gespräche über das Wahlrecht in der laufenden Wahlperiode mit der Koalition seien nicht zu erwarten.
Merz schrieb weiter, leider habe das von der Ampel erfundene Verfahren der sogenannten Zweitstimmendeckung in den Augen des Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand.
Damit werden wir bei der nächsten Bundestagswahl nach einem Wahlrecht wählen, das nicht mehr sicherstellt, dass ein direkt gewählter Abgeordneter auch in den Deutschen Bundestag einzieht.
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Friedrich Merz, CDU-Chef
Das Wahlrecht komme wieder auf die Tagesordnung, sobald die Union wieder an der Regierungsbildung beteiligt sein werde.
Quelle: dpa
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