Karlsruhe: Unionsantrag gegen Nachtragshaushalt scheitert

    Bundesverfassungsgericht:Nachtragshaushalt: Unionsantrag scheitert

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    Ein Eilantrag der Unionsfraktion gegen den Nachtragshaushalt ist in Karlsruhe gescheitert. Es geht um 60 Milliarden Euro, die fürs Klima und nicht für die Pandemie eingeplant sind.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, aufgenommen am 06.12.2022
    Der Eilantrag der Union zum Nachtragshaushalt ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Umschichtung an sich soll aber noch geprüft werden.
    Quelle: dpa

    Eine Kreditermächtigung von 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung, die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden (Az. 2 BvF 1/22).

    Geld aus Fonds kann eingesetzt werden

    Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht und in den Fonds verschoben. Die Union zog deswegen im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen.
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    Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem den Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Gericht ein. Damit hatte sie aber keinen Erfolg.
    Das Gericht erklärte, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise: Dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zu Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde.

    Lindner begrüßt Entscheidung - Kläger optmistisch

    Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begrüßte die Entscheidung. "Karlsruhe hat eine gute Nachricht für viele, viele Menschen in unserem Land gesendet", sagte Lindner in Berlin. Und weiter:

    Wenn die Union Recht bekommen hätte am heutigen Tag, dann wären an vielen Stellen Programme unterbrochen worden. Menschen hätten ihr Haus nicht energetisch sanieren können, Programme im Bereich der Wasserstoffwirtschaft hätten nicht fortgesetzt werden können.

    Christian Lindner (FDP), Bundesfinanzminister

    Dass die Union keinen Erfolg hatte, sei in erster Linie eine gute Nachricht für die Menschen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds Unterstützung erhielten, so der Minister. Diese Fördermittel wären sonst infrage gestellt worden.

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    Trotz der Niederlage bleibt die Unionsfraktion weiter optimistisch, dass die Klage Erfolg hat. Die Fraktion sei "zuversichtlich, was den Ausgang der Hauptsache angeht", sagte der stellvertretende Vorsitzende Mathias Middelberg (CDU) in Berlin. Das Bundesverfassungsgericht habe in der Eilentscheidung "sehr dezidiert Fragen und auch Zweifel" am Vorgehen der Regierung angemeldet.
    Quelle: afp

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