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Bundesnetzagentur : Kunden müssen auf sinkende Gaspreise warten

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Der Chef der Bundesnetzagentur rechnet damit, dass die gesunkenen Großhandelspreise für Gas und Strom erst in ein paar Monaten bei den Verbrauchern ankommen werden.

Symbolbild: Gasflamme
Laut Klaus Müller, dem Chef der Bundesnetzagentur, kommen die gesunkenen Großhandelspreise für Gas und Strom erst noch bei den Verbrauchern an.
Quelle: Reuters

Von den gesunkenen Großhandelspreisen für Gas und Strom werden Verbraucher in Deutschland nach Einschätzung der Bundesnetzagentur erst in einigen Monaten profitieren. Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte der "Rheinischen Post":

Es dürfte noch sechs bis zwölf Monate dauern, bis die Senkung der Großhandelspreise für Gas und Strom auch bei den Haushaltskunden ankommt.
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur

Müller sagte weiter: "Das liegt an der Laufzeit der Verträge und an der Einkaufsstrategie der Unternehmen."

Die Gaspreise haben sich entspannt. Neukunden zahlen unter 12 Cent pro kw/h - erst ab dem Preis greift die Preisbremse. Auf das frühere Niveau werden die Preise wohl nicht fallen.

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Müller: Preise nicht mehr "so billig" wie in 2021

Er erwarte von den Unternehmen, dass Preissenkungen auch ankommen, sagte Müller. "So billig wie 2021 wird es allerdings nicht mehr werden." Die Großhandelspreise für Gas, die im Spätsommer bei über 300 Euro pro Megawatt gelegen hätten, seien auf ein Niveau um die 50 Euro gefallen. Das sei weit mehr als im Jahr 2021, doch die neue Normalität.

Wir müssen uns an höhere Preise gewöhnen, die Zeit der billigen Energie aus Russland ist endgültig vorbei.
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur

Seit heute gilt der europäische Gaspreisdeckel. Wie viel der zurzeit bringt, erklärt Börsenexpertin Stephanie Barrett.

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Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen

"Wir bekommen viele Beschwerden von Verbrauchern, die die hohen Preise ihres Versorgers kritisieren", sagte der Behördenchef weiter. Verbraucher hätten ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Preise erhöht würden.

Und wenn Unternehmen die Rechte der Verbraucher verletzen, könne die Bundesnetzagentur dagegen vorgehen.

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