Panzerlieferungen: Wann wird man Kriegspartei?

    Völkerrecht zu Panzerlieferungen:Wann wird man Kriegspartei?

    von Charlotte Greipl und Jan Henrich
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    Berlin will Leopard-Panzer an die Ukraine liefern. Die Schwelle zur Konfliktpartei wäre aus Sicht von Völkerrechtlern damit nicht überschritten.

    Niedersachsen, Munster: Ein Kampfpanzer der Bundeswehr vom Typ Leopard 2A6 fährt während einer Gefechtsvorführung über den Übungsplatz.
    Ein Kampfpanzer der Bundeswehr vom Typ Leopard 2A6 fährt während einer Gefechtsvorführung.
    Quelle: Philipp Schulze/dpa

    Langes Zögern, lange Diskussionen: Wie kann Deutschland die Ukraine unterstützen, welche Waffen darf man liefern, ohne rote Linien zu überschreiten? Die Frage, wann ein Staat, der eine Konfliktpartei militärisch unterstützt, selbst zur Kriegspartei wird, lässt sich nicht einfach beantworten. Durch Lieferung von Kampfpanzern wie dem Leopard ist die Schwelle aus völkerrechtlicher Sicht aber noch nicht erreicht.

    Ausnahmen vom Gewaltverbot

    Grundsätzlich gilt im Völkerrecht ein allgemeines Gewaltverbot. Ein Grundsatz, der allerdings Ausnahmen kennt. Die Charta der Vereinten Nationen gesteht jedem Land ein Selbstverteidigungsrecht gegen einen bewaffneten Angriff zu. Bereits im März 2022 hat die UN-Vollversammlung die militärische "Aggression" Russlands gegen die Ukraine als Verstoß gegen die UN-Charta missbilligt und damit auch das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine bestätigt.

    Waffenlieferungen führen nicht zur Konfliktteilnahme

    Andere Länder dürfen einen angegriffenen Staat bei der Selbstverteidigung unterstützen. Es gibt keine Pflicht, neutral zu bleiben. Aus rechtlicher Sicht ist damit auch militärische Hilfe für die Ukraine zulässig.
    Im Völkerrecht ist zudem anerkannt, dass die bloße Unterstützung durch Waffenlieferungen die Grenze zur Konfliktteilnahme nicht überschreitet. Auch der Umfang der Waffenlieferungen sowie die Frage, ob es sich um Offensiv- oder Defensivwaffen handelt, ist unerheblich. Die rote Linie ist mit der Lieferung von Leopard-2-Panzern also noch nicht erreicht. Entscheidend sei nicht, was man liefere, sondern ob und wie man in konkrete Militäroperationen eingebunden sei, so Völkerrechtsexperte Alexander Wentker.
    Olaf Scholz am 18.01.2023 in Davos
    Kanzler Scholz verspricht der Ukraine auf dem Weltwirtschaftsforum eine unbefristete Fortsetzung der deutschen Unterstützung. Die Frage der Leopard-Lieferung bleibt unbeantwortet.18.01.2023 | 38:12 min

    Kriegspartei jedenfalls bei Eingreifen mit eigenen Streitkräften

    Zur Kriegspartei wird ein Staat dann, wenn er selbst an dem Konflikt teilnimmt. Das ist insbesondere der Fall, wenn eigene Streitkräfte unmittelbar an den Kampfhandlungen beteiligt sind. Auch die militärische Überwachung und Durchsetzung einer "No-Fly-Zone" würde laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages darunterfallen.
    Alles dazwischen ist eine Grauzone. Trennscharfe Kriterien gibt es nicht, doch müssen aus Sicht von Völkerrechtlern grundsätzlich zwei Kriterien erfüllt sein, damit eine Unterstützungshandlung die Kriegsteilnahme begründet:

    Zum einen müssen die Handlungen Teil von Militäroperationen sein, es muss also ein direkter Bezug zu Kampfhandlungen bestehen.

    Alexander Wentker, Völkerrechtsexperte

    "Zum Zweiten muss der unterstützende Staat seinen Beitrag hinreichend eng mit der unterstützten Kriegspartei koordinieren", erklärte Wentker.

    Schritt für Schritt herantasten

    In den letzten Monaten hatte sich die Bundesregierung nach und nach zur Lieferung von Flugabwehrpanzern, Panzerhaubitzen, Munition und Luftverteidigungssystemen durchgerungen, zuletzt kam der Schützenpanzer Marder dazu. Mit den Leopard-Panzern will Deutschland nun erstmals Kampfpanzer liefern. Diese sind im Vergleich zu Schützenpanzern deutlich stärker bewaffnet und gepanzert. Der Leopard 2 gilt zudem als einer der stärkste Kampfpanzer der Welt.
    Immer wieder wird dabei die Frage aufgeworfen, ob eine bestimmte Lieferung Deutschland in den Konflikt hineinzieht. Aus völkerrechtlicher Sicht lässt sich das beantworten. Welche Bewertung die russische Regierung trifft, ist wiederum eine andere Frage.
    Charlotte Greipl und Jan Henrich sind Redakteure der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.



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