Pflegereform: Ampel-Fraktionen einig bei Entlastungsbudget

    Kompromiss bei Entlastungsbudget:Ampel einigt sich im Streit um Pflegereform

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    Im Streit über das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige haben sich die Ampel-Parteien auf einen Kompromiss geeinigt. Es soll ab 2024 stufenweise eingeführt werden.

    Eine Pflegefachkraft geht mit einer Bewohnerin durch ein Seniorenheim, aufgenommen am 16.06.2021 in Nienburg
    Pflegeheim in Nienburg (Archivfoto)
    Quelle: dpa

    Im Streit über das sogenannte Entlastungsbudget für pflegende Angehörige haben sich SPD, Grüne und FDP auf einen Kompromiss geeinigt.

    Entlastungsbudget ab 2025 für alle

    Wie die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), in Berlin mitteilte, soll es:
    • im ersten Schritt ab 2024 ein Budget für pflegebedürftige Kinder geben.
    • ab Mitte 2025 soll das Entlastungsbudget für alle, also auch pflegebedürftige ältere Menschen, eingeführt werden.
    Insbesondere bei Kindern mit Pflegebedarf seien in der Vergangenheit Ansprüche verfallen, weil sie nicht zum Bedürfnis pflegender Eltern passten oder es keine Angebote vor Ort gab, erklärte Moll.
    Das Entlastungsbudget, in dem jetzige Ansprüche auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden sollen, soll es pflegenden Familien leichter machen, Vertretungen oder eine Kurzzeitpflege zu organisieren. Vier Fünftel der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt.



    FDP hatte Budget aus Koalitionsvertrag gestrichen

    Das Budget wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, im Zuge der Beratungen zur Pflegereform zunächst auf Wunsch der FDP aber wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Moll betonte, ihr sei das Budget wichtig gewesen. Auch die Grünen hatten darauf gedrängt, dass das flexible Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger kommt.
    Nun bleibt es dabei, dass für die Verhinderungspflege (bisherige Leistung: bis zu 1.612 Euro) und die Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 Euro) künftig ein Gesamtbudget von 3.386 Euro zur Verfügung steht, das die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungen einsetzen können.
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    Patientenschützer kritisieren Finanzierung

    Zur Finanzierung soll dem Kompromiss zufolge nun die geplante Erhöhung der Leistungen für die ambulante Pflege geringer ausfallen. Den Angaben zufolge steigt sie wie geplant 2024 um fünf Prozent, im zweiten Schritt 2025 dann aber nur um 4,5 Prozent - 0,5 Prozentpunkte weniger als vorgesehen.
    Patientenschützer lobten zwar das flexible Budget, kritisierten aber die geplante Gegenfinanzierung. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte dem Redaktionsnetzwerk, schon die eigentlich geplante Anhebung um fünf Prozent ab 2024 sei ein Bruch politischer Versprechen gewesen.
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    Schließlich habe die Regierung der Bevölkerung die Zusage gegeben, eigentlich im Jahr 2022 die Leistungen regelhaft an die Preissteigerung anzupassen.
    "Selbst wenn jetzt das gemeinsame Entlastungsbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommen soll, dürfen andere Minimalzusagen der Koalition dafür nicht geopfert werden", mahnte Brysch.

    Es ist an die Vernunft der Abgeordneten zu appellieren, diese Reform so nicht zu beschließen.

    Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz

    Bundestag berät Reform am Freitag

    Die Pflegereform soll an diesem Freitag abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Sie sieht unter anderem folgende Punkte vor:
    • eine Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung schon ab diesem Juli.
    • Der allgemeine Beitragssatz soll dabei von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens auf 3,4 Prozent steigen.
    • Kinderlose zahlen vier Prozent Pflegebeitrag, bisher sind es 3,4 Prozent.
    • Für Eltern wird der Pflegebeitrag vom zweiten Kind an bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte verringert.
    Im Gegenzug sollen Leistungen in der ambulanten Pflege verbessert werden. Geplant ist außerdem, den staatlichen Zuschuss für die Eigenanteile bei einem Heimplatz und den Anspruch auf bezahlte Pflegetage zu erhöhen.

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    Quelle: AFP, KNA

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