Altkanzler Schröder bekommt sein Büro nicht zurück

    Altkanzler verliert vor Gericht:Schröder bekommt sein Büro nicht zurück

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    Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein staatlich finanziertes Büro. Das Berliner Verwaltungsgericht wies seine Klage ab, ließ aber eine Berufung zu.

    Archiv: Gerhard Schröder (SPD), Bundeskanzler a.D. am 01.07.2020
    Vor einem Jahr wurden Altkanzler Gerhard Schröder die Mittel für sein Büro in Berlin gestrichen. Schröder klagte dagegen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab. 04.05.2023 | 1:42 min
    Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) hat keinen Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht nun entschieden und eine Klage des Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen.
    Der Ausschuss hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, das Büro gestrichen. Das Büro wurde "ruhend gestellt" - das Parlament verweigerte ihm damit Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter, darunter Büroleiter und Referenten.

    Gericht: Aus Gewohnheitsrecht ergibt sich kein Anspruch

    Der Bundestag könne alleine entscheiden, wofür er das Geld ausgibt, begründete das Gericht seine Entscheidung. "Zwar gibt es seit über 50 Jahren eine einheitliche und dauernde Übung, nach der Bundeskanzler a.D. ein Büro mit Stellenausstattung erhalten", erklärte die Vorsitzende Richterin, Erna Viktoria Xalter. Ein Anspruch ergebe sich daraus aber nicht. Dagegen spricht nach Überzeugung des Gerichts die Budgethoheit des Parlaments, die verfassungsrechtlich garantiert ist.
    Schröder könne sich auch nicht auf den Grundsatz der Gleichbehandlung berufen. Die Einrichtung eines solchen Büros richte sich allein nach öffentlichem Interesse, weil es um die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben gehe.

    Schröder kann Berufung einlegen

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Schröder kann dagegen Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen (Az.: VG 2 K 238/22). Und er könnte gegen die SPD-Bundestagsfraktion klagen, wenn es um die bloßen Räumlichkeiten geht. Denn die sieben Räume im Gebäude des Bundestags hatte die Fraktion dem Altkanzler zur Verfügung gestellt. Geklagt hatte Schröder jedoch gegen das Bundeskanzleramt, dem Büro und Personal formal unterstellt sind.
    Bei der Verhandlung in Berlin war der 79-Jährige nicht anwesend. Schröder sei verreist und werde sich auch nach dem Urteil zunächst nicht äußern, erklärte sein Anwalt Michael Nagel. Dieser verließ das Gericht ebenfalls ohne Kommentar.

    Einmaliger Vorgang in bundesdeutscher Geschichte

    Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Bevor ihm ein Teil der Sonderrechte entzogen worden war, hatte er wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik gestanden - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. Zuletzt waren noch vier der neun Stellen besetzt, die dem Altkanzler für sein Büro zugestanden hatten.
    In dem 2022 vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren Schröders Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor Gericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte. Die Abgeordneten hatten die Streichung des Büros damit begründet, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme.
    Der Vorgang ist bislang einmalig in der bundesdeutschen Geschichte - und von grundsätzlicher Bedeutung. Er wirft ein Schlaglicht auf die mit Steuergeld finanzierte Ausstattung früherer Funktionsträger. 
    Im Frühjahr 2022 regelte die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP die Alimentierung generell neu. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.
    Quelle: ZDF, AFP, dpa

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