Sie sind hier:

SPD aus Bund und Ländern : Femizide: Politiker fordern lebenslange Haft

Datum:

Etwa jeden dritten Tag wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist. Nicht immer werden die Täter wegen Mordes verurteilt. Das muss sich dringend ändern, fordern SPD-Politiker.

Ein Transparent gegen patriarchale Gewalt und Femizide hängt vor dem Landgericht
Deutschlandweit kommt es an jedem dritten Tag zu einem Femizid.
Quelle: dpa

SPD-Rechtspolitiker aus Bund und Ländern fordern eine härtere Bestrafung von tödlicher Gewalt gegen Frauen. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, müsse dies künftig als Femizid anerkannt und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden, heißt es in einer Erklärung, die die SPD-Rechtspolitiker bei einem Treffen in Stuttgart verabschiedeten und die der dpa vorliegt. In dem Papier heißt es:

Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafschärfend berücksichtigt werden.

Wegge: Femizide von patriachalem Besitzdenken geprägt

Diese Taten richteten sich gegen die Selbstbestimmung von Frauen und seien geprägt von patriarchalem Besitzdenken, betonte die stellvertretende rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge. "Das ist frauenfeindlich, diskriminierend und verletzt den Grundsatz der Geschlechtergleichheit."

Die Zahl von Gewalttaten von Männern gegenüber ihren Partnerinnen oder Ex-Partnerinnen sei leider weiterhin erschreckend hoch.

Stärkung von Frauenrechten, Schutz vor häuslicher Gewalt – welche Erfolge sind seit der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen zur Bekämpfung von Frauen-Gewalt, zu verzeichnen?

Beitragslänge:
4 min
Datum:

An jedem dritten Tag ein Femizid in Deutschland

Nach Erhebungen des Bundeskriminalamtes kommt es deutschlandweit etwa an jedem dritten Tag zu einem solchen Tötungsdelikt - 2015 waren es etwa 135, 2020 dann 139 Fälle. Lange wurde in solchen Fällen oft beschönigend von einem "Beziehungsdrama" oder einer "Familientragödie" gesprochen.

Wenn Männer in Trennungssituationen ihre frühere Partnerin töteten, wurde das bisher vor Gericht oft lediglich als Totschlag und nicht als Mord gewertet. Die aufgewühlte emotionale Situation des Täters wurde als strafmildernd betrachtet, sein patriarchales Besitzdenken, das der Frau kein Leben ohne ihn zugestand, dagegen nicht als strafverschärfend.

Weirauch: Gewalt gegen Frauen "strukturellles Problem"

Der rechtspolitische Sprecher der baden-württembergischen SPD-Landtagsfraktion, Boris Weirauch, bezeichnete Gewalt gegen Frauen in Deutschland als ein "strukturelles Problem".

Ein Femizid ist ein Femizid und darf nicht als "Ehrenmord" oder "Eifersuchtsdrama" verharmlost werden.
Boris Weirauch, SPD

In einem Gesetzentwurf der Ampelregierung heißt es unter anderem, dass "geschlechtsspezifische" Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe und Ziele in die Liste der bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigenden Umstände aufgenommen werden sollen. Von Femizid als Mord ist in dem Entwurf allerdings nicht die Rede.

Es handle sich um eine politische Forderung der SPD-Rechtspolitiker, sagte Weirauch.

Belästigungen bei Schwangerschaftsabbrüchen verbieten

Auch wollen die Sozialdemokraten sogenannte Gehsteigbelästigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen verbieten. Vor Beratungsstellen, aber auch vor Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornähmen, komme es verstärkt zu Aktionen von Abtreibungsgegnern, heißt es in dem Papier.

"Dies geschieht zum Beispiel durch sogenannte Mahnwachen, durch gezielte Ansprache oder Beschimpfung der schwangeren Frauen." Diese Gehsteigbelästigungen stigmatisierten Ratsuchende, setzten sie massivem psychischem Druck aus und behinderten den freien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.

Über kaum ein Thema wird derart emotional debattiert: Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch. Ist Abtreibung ein Menschenrecht?

Beitragslänge:
17 min
Datum:

Frauen vor digitaler Gewalt schützen

Außerdem fordern die SPD-Rechtspolitiker in der Erklärung ein gerichtliches Verfahren, um anonyme Social-Media-Accounts zügig sperren zu können und Frauen besser vor digitaler Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Frauen müsse zudem in familienrechtlichen Verfahren stärker berücksichtigt werden, etwa bei Sorge- und Umgangsverfahren.

"Das elterliche Umgangsrecht darf nicht die Sicherheit eines Elternteils oder des Kindes gefährden." Außerdem verlangen die Sozialdemokraten mehr Prävention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern.

Es gibt eine neue Kriminalstatistik der Polizei zu häuslicher Gewalt.

"Es geht fast immer um Macht" - Partnerschaftsgewalt trifft vor allem Frauen 

Jede Stunde werden 13 Frauen Opfer von Gewalt. Innenministerin Faeser will die "Straftäter" mit aller Härte verfolgen, BKA-Chef Münch fordert, dass niemand wegschaut.

von Henriette Maizière
Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.