Gericht zu Hasspostings: Twitter muss aktiver moderieren

    Gericht zu Hasspostings:Twitter muss aktiver moderieren

    von Jan Henrich
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    Betroffene können von Twitter verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets gelöscht werden. Nun entschied ein Gericht in Frankfurt: Das gilt auch für sinngemäße Kommentare.

    Twitter - wie geht es weiter?
    Seitdem Elon Musk den Kurzmitteilungsdienst gekauft hat, ist Twitter immer mehr in die Schlagzeilen geraten. Auch die deutsche Bundesregierung blickt besorgt auf diese Entwicklung.14.12.2022 | 2:26 min
    Über Monate sah sich Baden-Württembergs Antisemitismusbeauftragter Michael Blume Anfeindungen und Verleumdungen ausgesetzt. Immer wieder seien auf der Plattform des Kurznachrichtendienstes Twitter falsche Behauptungen über ihn verbreitet worden. 46 Tweets machte er ausfindig.
    Teilweise werden ihm pädophile Neigungen unterstellt, teilweise wird er selbst Antisemit genannt. Trotz Beschwerden blieben viele der Inhalte zunächst online. Blume geht juristisch dagegen vor.
    Nun hat das Landgericht Frankfurt in einem Eilverfahren zu seinen Gunsten entschieden und es geht bei dem Beschluss noch einen Schritt weiter.

    Twitter soll auch "kerngleiche Inhalte" entfernen

    Rechtlich sind Plattformen wie Twitter verpflichtet, illegale Inhalte wie Beleidigungen oder Verleumdungen nach entsprechendem Hinweis zu entfernen.
    Anwalt Chan-Jo Jun und sein Mandant hatten zudem gefordert, dass nicht nur die 46 aufgefundenen Tweets, sondern auch alle Beiträge mit "kerngleichem Inhalt" auf Twitter gelöscht werden. Also auch solche, in denen die gleichen Behauptungen leicht abgewandelt dargestellt sind.
    Diese Ansicht hat das Landgericht Frankfurt nun bestätigt. Es stellte fest, dass die ehrrührigen Aussagen unwahr sind und entfernt werden müssen. Das betreffe auch solche Posts, die die darin enthaltenen Äußerungen sinngemäß erneut wiedergeben. Lediglich ein Beitrag, der einen Antisemitismusvorwurf beinhaltete, sei zulässig und Teil des öffentlichen Meinungskampfes.
    Für die Plattform bedeutet der Beschluss, dass sie Inhalte künftig stärker moderieren muss. Nach Ansicht des Gerichts bedeutet das allerdings nicht, dass Twitter künftig alle Inhalte kontrollieren soll. Eine Prüfpflicht bestehe lediglich mit Blick auf konkret beanstandete Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

    Autorin Nocun kritisiert Hassnachrichten auf Twitter




    Anwalt: Moderation seit Musk-Übernahme schlechter geworden

    Blumes Anwalt Jun zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. Es sei ein guter Tag für Menschenwürde, Meinungsfreiheit und den Rechtsstaat, sagte er . ausgerechnet auf Twitter.
    Tweet von Anwalt Chan-Jo Jun
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    Der Fachanwalt für IT-Recht hat allerdings insgesamt den Eindruck, dass seit der Übernahme des Kurznachrichtendienstes durch Elon Musk die Reaktion auf illegale Inhalte noch langsamer, noch zögerlicher geworden ist. Jun und sein Team hatten in den vergangenen Tagen weitere mutmaßlich illegale Beiträge gefunden und gemeldet. Doch jedes Mal hätten sie lediglich eine automatische Nachricht erhalten, in der ihr Löschgesuch abgelehnt worden sei. Selbst Beiträge im Bereich kinderpornographischer Inhalte seien nicht unmittelbar von der Plattform entfernt worden.
    Der neue Plattformeigentümer Elon Musk hatte in den vergangenen Wochen öffentlichkeitswirksam angekündigt, massiv Stellen zu streichen. Laut Medienberichten soll unter anderem auch ein Beratungsgremium zum Umgang mit Hassbotschaften vollständig aufgelöst worden sein.

    "Mit automatisierten Verfahren gegen illegale Inhalte, das reicht nicht!"

    Die Sorge: Twitter könnte die Moderation von illegalen Inhalten künftig größtenteils Algorithmen überlassen. Automatisierte Verfahren seien allerdings nicht ausreichend, sagt Josephine Ballon von der Beratungsstelle HateAid. Offensichtlich beleidigende Schimpfwörter könnten solche Systeme noch gut erkennen, bei unwahren Tatsachenbehauptungen würde es schwerer.
    Die Plattform habe momentan einigen Aufholbedarf, um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

    HateAid schon in anderen Verfahren aktiv

    Ihre Organisation unterstützt Blume in dem Prozess und übernimmt dabei die Finanzierung der Prozesskosten. HateAid war schon in anderen Fällen erfolgreich gegen große Digitalplattformen vor Gericht gezogen, zuletzt an der Seite von Renate Künast mit einer Klage gegen Facebook.
    Drei Jahre hatte der Weg durch die Instanzen damals gedauert. Auch deshalb könnte das jetzt gewählte Eilverfahren im einstweiligen Rechtsschutz eine wichtige Signalwirkung entfalten, sagt Ballon.

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    Das Twitter-Logo an der Gebäudefront des Hauptsitzes in San Francisco.

    Plattformen wenden sich gegen Netzwerkdurchsuchungsgesetz

    Doch der Streit um die Pflichten sozialer Netzwerke wird auch an anderer Stelle ausgetragen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt Twitter derzeit selbst gegen Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG).
    Es geht dabei um eine Regelung, illegale Inhalte an Sicherheitsbehörden zu melden und um die Pflicht, ein Gegenvorstellungsverfahren für Nutzer einzurichten. Auch Google, Facebook und TikTok hatten sich in ähnlichen Verfahren gegen Teile des NetzDG gewendet.
    Jan Henrich ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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