Bürgergeld: Das ändert sich mit der zweiten Reformstufe

    FAQ

    Zweite Reformstufe ab Juli:Bürgergeld: Das ändert sich

    |

    Mit Zuschüssen und Boni sollen Bürgergeld-Empfänger ab diesem Monat ermutigt werden, Berufsabschlüsse nachzuholen oder sich weiterzubilden. Was sich ändert - hier im Überblick.

    Der Schriftzug Jobcenter steht an einer Fensterscheibe des Stuttgarter Jobcenters geschrieben.
    Jobcenter: Zusammenarbeit mit Bürgergeld-Empfängern soll "partnerschaftlicher" und "verbindlicher" werden
    Quelle: dpa

    Die zweite Stufe der Bürgergeld-Reform ist in Kraft. Bereits im Januar war der Regelsatz erhöht worden, jetzt winken zusätzlich Weiterbildungsboni und -prämien. Auch können Bezieher mehr hinzuverdienen und die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Betroffenen soll besser werden. Die neuen Regelungen im Überblick:

    "Weiterbildungsgeld" und "Bürgergeldbonus"

    70 Prozent der 1,7 Millionen Arbeitslosen in der Grundsicherung haben keinen formalen Berufsabschluss. Entscheiden sich Betroffene für eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, wird dafür jetzt ein sogenanntes Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.
    Für bestandene und nachgewiesene Zwischen- und Abschlussprüfungen soll es daneben auch weiterhin Weiterbildungsprämien in Höhe von bis zu 1.500 Euro geben - ohne die Reform wäre diese Regelung ausgelaufen. Wer an kurzfristigen Weiterbildungen teilnimmt, die nicht zu einem Berufsabschluss führen, kann einen "Bürgergeldbonus" von 75 Euro pro Monat bekommen.

    Höhere Freibeträge

    Wenn Bürgergeld-Bezieher zusätzlich Geld verdienen, wird dieses Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet. Höhere Freibeträge sollen nun den Anreiz für eine Arbeitsaufnahme erhöhen. Bisher blieben bei einem Einkommen von 520 bis 1.000 Euro 20 Prozent davon anrechnungsfrei, künftig sollen es 30 Prozent sein.
    "Das bedeutet bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel als bisher", heißt es beim Bundesarbeitsministerium. Einkommen aus einem Schülerjob, einer Berufsausbildung oder einem Freiwilligendienst soll bis 520 Euro gar nicht mehr auf das Bürgergeld angerechnet werden.

    Kooperationsplan statt Eingliederungsvereinbarung

    Die Bürgergeld-Reform soll auch das Verhältnis zwischen denjenigen, die Leistungen bekommen, und den für sie zuständigen Sachbearbeitern auf eine neue Stufe stellen. Bei der Bundesagentur für Arbeit ist von "partnerschaftlicher und verbindlicher Zusammenarbeit" die Rede.
    Künftig sollen gemeinsam in einfacher Sprache nächste Schritte und Ziele bis zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in einem übersichtlichen "Kooperationsplan" festgehalten werden. Dieser soll die bisher übliche und für viele wohl eher unverständliche mehrseitige "Eingliederungsvereinbarung" ablösen, die in Amtsdeutsch Rechte und Pflichten beider Seiten auflistet.

    Was zuvor schon in Kraft trat

    Weitere Bürgergeld-Regeln sind bereits seit Januar in Kraft. Zum Beispiel gilt kein sogenannter Vermittlungsvorrang mehr, also die Vorgabe, dass Betroffene vor allem schnell in Arbeit vermittelt werden. Statt um kurzfristige Hilfsjobs soll es eher um Weiterbildung und langfristige Arbeitsmöglichkeiten gehen.
    Außerdem gilt seit Jahresbeginn eine sogenannte Karenzzeit im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs: Betroffene müssen sich keine kleinere Wohnung suchen und auch nicht ihr Erspartes anzapfen.

    Reform in der Kritik

    Vor allem die Union hatte vor Inkrafttreten der Reform immer wieder kritisiert, es finde eine Abkehr vom Prinzip "Fördern und Fordern" statt. Auch wurde der Vorwurf laut, Bürgergeld-Empfänger seien unter Umständen besser gestellt als Menschen, die arbeiten.
    Der Paritätische Wohlfahrtsverband dagegen beklagte, die Regelsätze seien auch nach der Erhöhung zum Jahreswechsel - um 53 auf 502 Euro für Alleinstehende - "in keiner Weise bedarfsdeckend". Zudem sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es bleibe weiterhin "bei einem misanthropischen Sanktionsregime".
    Quelle: dpa

    Mehr zum Bürgergeld