Cum-Ex-Prozess: Urteil gegen Bankier Olearius erwartet
Prozess gegen Hamburger Bankier:Cum-Ex: Entscheidung zu Olearius erwartet
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Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius wird am Montag eine Entscheidung erwartet. Das Landgericht dürfte die Einstellung des Verfahrens verkünden.
Der gesundheitlich angeschlagene Bankier Christian Olearius (r.) neben seinem Anwalt Rudolf Hübner im Gerichtssaal im Bonner Landgericht. (Archiv)
Quelle: dpa
Im Cum-Ex-Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Privatbank M.M.Warburg, Christian Olearius, wird am Montag eine Entscheidung erwartet.
Einstellung des Verfahrens erwartet
Das Bonner Landgericht dürfte wegen der angeschlagenen Gesundheit des 82-Jährigen die Einstellung des Verfahrens verkünden (Aktenzeichen 63 KLs 1/22). Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung hatten die Einstellung des Verfahrens beantragt, das Gericht hatte ein medizinisches Gutachten eingeholt.
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Das sogenannte Einstellungsurteil wird die Schuldfrage wohl unbeantwortet lassen, auch den von der Verteidigung erhofften Freispruch dürfte es nicht geben. Der heutige Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg hat vor Gericht seine Unschuld beteuert, will sich abermals zu Wort melden - auf den Ausgang des Verfahrens wird das aber aller Voraussicht nach keinen Einfluss mehr haben.
Wohl Taterträge von 43 Millionen Euro
Vorerst bleibt ihm vermutlich erspart, an den Staat 43 Millionen Euro als damalige Taterträge zahlen zu müssen, da die Ankläger hierzu bislang nicht fertig ermittelt hätten. Dies könnte die Staatsanwaltschaft noch tun und später ein separates Einziehungsverfahren anstrengen. Olearius müsste nicht mehr vor Gericht erscheinen.
Die Anklage hatte Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung vorgeworfen, bei denen ein Steuerschaden von knapp 280 Millionen Euro entstanden sein soll. Die Taten sollen im Kern von 2006 bis 2011 geschehen sein. Das war die Hochphase des Cum-Ex-Geschäftsmodells, bei dem Finanzakteure Steuern erstattet bekamen, die gar nicht gezahlt worden waren.
Dem Staat entstand dadurch ein zweistelliger Milliardenschaden. Zu Cum-Ex hat es am Bonner Landgericht seit 2020 bereits acht Schuldsprüche gegeben, eine Vielzahl an Verfahren dürften in den kommenden Jahren noch folgen.
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Verbindung zu Scholz
Olearius ist einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure. Aus Tagebucheinträgen von ihm ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg gewesen war. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar.
Fakt ist, dass die Finanzbehörde danach eine Steuerforderung fallenließ und die Ansprüche daraufhin nach damaliger Rechtslage verjährten. Dass ein kausaler Zusammenhang bestand zwischen den Scholz-Olearius-Treffen und der Behördenentscheidung, ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine politische Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.
Konsequenzen für Cum-Ex-Vergehen gefordert
Mit Blick auf das erwartete Einstellungsurteil sagte der frühere Bundestagsabgeordnete der Grünen und jetzige Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende, Gerhard Schick, es sei kein Skandal, wenn das Verfahren mit einem Einstellungsurteil ende.
Es gibt für solche Fälle rechtsstaatliche Regeln, die für alle gelten, auch für Olearius - und das ist auch richtig so.
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Gerhard Schick, Vorstand der Bürgerbewegung Finanzwende
Der eigentliche Skandal sei, dass es zu dem Strafverfahren fast nicht gekommen wäre, weil Olearius gute Beziehungen zu Regierung und Justiz in Hamburg gepflegt habe. "Wenn die Staatsanwaltschaft in Köln nicht hartnäckig geblieben wäre, hätte man Olearius vielleicht nie angeklagt."
Schick appellierte an die Regierungs- und Ermittlungsbehörden in Hamburg und anderswo, mit vollem Einsatz gegen Cum-Ex-Vergehen vorzugehen.
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