Lauterbachs Cannabis-Gesetz

    Entwurf zur Legalisierung:Lauterbachs Cannabis-Gesetz

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    Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor Cannabispflanzen-Hintergrund

    Das Bundeskabinett diskutiert den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur Cannabis-Legalisierung. ZDFheute live überträgt die Pressekonferenz und ordnet ein.

    Lauterbachs Cannabis-Pläne – Was passiert bei ZDFheute live?

    Schon vor Monaten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein Eckpunkte-Papier zur Cannabis-Legalisierung präsentiert – jetzt folgt sein Gesetzentwurf, der auch im Kabinett diskutiert und verabschiedet werden soll. Ursprünglich war geplant, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf für Erwachsene zu erlauben. Im Eigenanbau zu Hause sollen künftig bis zu drei Pflanzen erlaubt sein. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es nicht geben. 
    Für Lauterbach ist die bisherige Drogen- bzw. Verbotspolitik gescheitert. Durch strenge Vorgaben könnten nicht nur der Gesundheitsschutz verbessert, sondern auch der Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität eingedämmt werden, so die Argumentation. Dabei rechnet Lauterbach mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Der Richterbund widerspricht allerdings. Für die Justiz und die Sicherheitsbehörden sei mit einem erheblichen Zusatzaufwand zu rechnen. 
    ZDFheute live zeigt die Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Lauterbach live und ordnet ein. Im Studio mit Victoria Reichelt: Jan Henrich, ZDF-Rechtsexperte. Außerdem erklärt ZDF-Hauptstadt-Korrespondentin Christiane Hübscher, warum Lauterbach Kiffen nur begrenzt legalisiert. Alle Fragen zum Thema Grenzwerte kann Prof. Stefan Tönnes beantworten. Er ist Vorsitzender der Grenzwert-Kommission der Bundesregierung.

    Was ist geplant?

    Der Gesetzentwurf soll dann nach der Sommerpause im Bundestag beraten und beschlossen werden. Inkrafttreten könnten die neuen Regeln noch in diesem Jahr. An dem Vorhaben scheiden sich allerdings die Geister.  
    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen als deutschlandweiter Zusammenschluss der Vereine und Verbände der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe begrüßt die Entkriminalisierung von Konsumenten. 

    Bislang konnte nicht festgestellt werden, dass ein strafrechtliches Verbot wirksam den Konsum und einhergehende gesundheitliche und soziale Folgen reduziert

    Stellungnahme Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen

    Doch das Vorhaben hat auch viele Gegner: Unter anderem Bundesärztekammer, Kinder- und Jugendärzte, Gewerkschaft der Polizei (GdP), Deutscher Richterbund. Richterbund und GdP sehen durch das Gesetz keine Entlastung von Justiz und Polizei - im Gegenteil. Die vielen speziellen Regeln zu Cannabis-Clubs und zu Anbau und Abgabe der Droge, die mit der Legalisierung kommen, müssten auch wieder kontrolliert und Verstöße geahndet werden, argumentieren sie. Bezweifelt wird auch, dass der Schwarzmarkt ausgetrocknet wird. Wenn wie geplant 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf legal werden, könnten Dealer beispielsweise immer nur maximal diese Menge mit sich führen und kaum belangt werden, es sei denn, sie werden direkt bei einer Übergabe erwischt. 
     Ein schwerwiegendes Argument gegen die Legalisierung kommt von Verbänden aus der Medizin. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. verweist darauf, dass die Hirnreifung erst mit etwa Mitte 20 abgeschlossen sei und ein früherer Cannabis-Konsum etwa das Risiko für Psychosen erhöhen kann. 
    Mit Material von afp & dpa. 

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