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Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstrukturen

Bezüge des Intendanten und der Direktoren gemäß § 30a Abs. 5 ZDF-Staatsvertrag

Gesamtvergütung im Jahre 2018
Name
Funktion
Jahresbezüge 2018 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge
2018 2) in €
Summe in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
366.000,00 2.957,15 368.957,15
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
239.400,00 1.212,42 240.612,42
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
238.680,00 9.716,45 248.396,45
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
238.680,00 5.375,96 244.055,96
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
254.880,00 2.103,49 256.983,49
Peter Weber
Justitiar
223.800,00 6.441,61 230.241,61

1) ohne Aufwandsentschädigung (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94
2) Es handelt sich um den privat zu versteuernden, geldwerten Vorteil für den Dienstwagen

Sonstige Leistungen

  • Altersversorgung
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

  • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer
  • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
  • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
  • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld

2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2018 hierfür
aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
5.222.016 0
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
2.204.196 523.099
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
3.092.252 76.177
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
1.324.479 127.440
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
3.405.745 9.579
Peter Weber
Justitiar
2.013.978 228.183

3. Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2018
./.

4. Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeiten im Laufe des Geschäftsjahres 2018
./.

5. Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2018 in €*
Dr. Thomas Bellut
Intendant
41.135,48
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
26.101,04
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
  7.200,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
28.623,81
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
./.
Peter Weber
Justitiar
2.844,00

* wurden z.T. als Sitzungsgelder gewährt und können z.T. Umsatzsteuer enthalten

6. Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2018 in €**
Dr. Thomas Bellut
Intendant
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
./.
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
./.
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
220.000
Peter Weber
Justitiar
./.

* ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt
** können z.T. Umsatzsteuer enthalten/ in Einzelfällen als Sitzungsgeld gewährt

Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen gemäß § 30a Abs.6 ZDF-Staatsvertrag

Vergütungstabelle 01.01.2018 – 30.06.2019 (Beträge in €)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9
1 2.296,77 2.394,64 2.499,65 2.602,29 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26
2 2.499,65 2.602,29 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29
3 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82
4 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82
5 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28
6 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29
7 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41
8 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05
9 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99
10 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99 8.591,83 9.126,49
11 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99 8.591,83 9.126,49 9.693,32

2. AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 30a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag)

Stufenwerte
ab 01.01.2018
brutto
herkömmliche
Stufenwerte *)
ab 01.01.2018
brutto
Eingangsstufe monatlich
jährlich
€ 9.140,00
109.680,00
2. Eingangsstufe monatlich
jährlich
€ 9.980,00
119.760,00
1. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 10.990,00
131.880,00
€ 11.440,00
137.280,00
2. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 11.780,00
141.360,00
€ 12.290,00
147.480,00
3. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 12.420,00
149.040,00
€ 12.870,00
154.440,00
4. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 12.920,00
155.040,00
€ 13.360,00
160.320,00
5. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 13.450,00
161.400,00
€ 13.910,00
166.920,00

* herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand

  • Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen
  • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 30 a ZDF-StV

Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch im Bereich der Ausbildung. Im Rahmen des neuen Führungskräftenachwuchsprogramms fanden im vergangenen Jahr die Aspekte Diversity und Gleichstellung bei der Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten besondere Berücksichtigung. Ferner wird die Ausbildungs- und Karriereseite mit dem Fokus auf diesen Aspekt überarbeitet.

Zur Herstellung der Entgeltgleichheit wird die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalmaßnahmen im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen im Fachbereich stets einbezogen. Die gezielte Förderung von Frauen ist im Übrigen Gegenstand der Stufenplangespräche gemäß Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan.

Zum Stichtag 31.12.2018 waren im ZDF 1.825 Frauen und 1.811 Männer als Arbeitnehmerinnen bzw.  Arbeitnehmer beschäftigt. In Prozentanteilen lag der Frauenanteil bei 50,19 %, der Männeranteil bei 49,81 %. Davon waren 690 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 91 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 88,35 % Frauen und 11,65 % Männer.

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