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Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstrukturen

Angaben nach § 30a (5) und (6) ZDF-Staatsvertrag

Mit dem seit 01. Januar 2016 gültigen ZDF-Staatsvertrag veröffentlicht das ZDF nach § 30a (5) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren unter Namensnennung im Geschäftsbericht und nach § 30a (6) die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen.

Bezüge des Intendanten und der Direktoren nach § 30a (5) ZDF-Staatsvertrag

Gesamtvergütung im Jahre 2016
Name
Funktion
Jahresbezüge 2016 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge 2016 2)
in €
Summe in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
330.840,00 2.202,00 333.042,00
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
227.520,00 2.882,00 230.402,00
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
226.800,00 7.440,00 234.240,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
212.760,00   5.630,00 218.390,00
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
242.280,00 2.006,00 244.286,00
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
256.320,00 5.050,00 261.370,00
Peter Weber
Justitiar
212.760,00 6.736,00 219.496,00

1) ohne Aufwandsentschädigung
(Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten €766,94 sowie von Herrn Dr. Langenstein € 255,65)
2) Es handelt sich um den jeweils privat zu versteuernden geldwerten Vorteil für den Dienstwagen

Sonstige Leistungen

  • Altersversorgung
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

  • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer
  • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
  • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
  • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld

2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2016 hierfür
aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
4.500.300 643.811
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
1.176.976 429.114
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
2.681.502 306.067
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
911.418 184.956
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
3.294.659 432.315
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
3.578.947 421.895
Peter Weber
Justitiar
1.403.814 330.065

3. Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2016
./.

4. Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeiten im Laufe des Geschäftsjahres 2016
./.

5. Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2016 in €*
Dr. Thomas Bellut
Intendant
41.135,48
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
16.500,00
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
  7.200,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
24.633,04
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
./.
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
./.
Peter Weber
Justitiar
1.000,00

* wurden z.T. als Sitzungsgelder gewährt und können z.T. Umsatzsteuer enthalten

6. Leistungen für entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2016 in €**
Dr. Thomas Bellut
Intendant
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
  12.000,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
./.
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
161.000,00
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
    5.000,00
Peter Weber
Justitiar
./.

* ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt
** können z.T. Umsatzsteuer enthalten/ in Einzelfällen als Sitzungsgeld gewährt

Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen nach § 30a (6) ZDF-Staatsvertrag

1. Tarifstrukturen des ZDF

Vergütungstabelle 01.01.2017-31.12.2017 (Beträge in €)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9
1 2.221,25 2.315,90 2.417,46 2.516,72 2.629,86 2.748,69 2.874,54 3.007,20 3.149,19
2 2.417,46 2.516,72 2.629,86 2.748,69 2.874,54 3.007,20 3.149,19 3.308,48 3.489,64
3 2.629,86 2.748,69 2.874,54 3.007,20 3.149,19 3.308,48 3.489,64 3.681,27 3.886,67
4 2.874,54 3.007,20 3.149,19 3.308,48 3.489,64 3.681,27 3.886,67 4.105,97 4.346,05
5 3.149,19 3.308,48 3.489,64 3.681,27 3.886,67 4.105,97 4.346,05 4.605,72 4.880,45
6 3.489,64 3.681,27 3.886,67 4.105,97 4.346,05 4.605.72 4.880,35 5.170,09 5.482,87
7 3.886,67 4.105,97 4.346,05 4.605,72 4.880,35 5.170,09 5.482,87 5.815,24 6.163,84
8 4.346,05 4.605,72 4.880,35 5.170,09 5.482,87 5.815,24 6.163,84 6.542,33 6.943,96
9 4.880,35 5.170,09 5.482,87 5.815,24 6.163,84 6.542,33 6.943,96 7.371,01 7.826,88
10 5.482,87 5.815,24 6.163,84 6.542,33 6.943,96 7.371,01 7.826,88 8.309,31 8.826,39
11 6.134,84 6.542,33 6.943,96 7.371,01 7.826,88 8.309,31 8.826,39 9.374,58

2. AT/ÜT-Regelstufen des ZDF (Beträge in €)

Stufenwerte
ab 01.04.2014
brutto
herkömmliche
Stufenwerte 6)
ab 01.04.2014
brutto
Stufenwerte
seit 01.01.2016
brutto
herkömmliche
Stufenwerte 6)
seit 01.01.2016
brutto
Stufenwerte
ab 01.01.2017
brutto
herkömmliche
Stufenwerte 6)
ab 01.01.2017
brutto
Eingangsstufe monatlich
jährlich
8.410,00
100.920,00
8.690,00
102.480,00
8.840,00
106.080,00
2. Eingangsstufe monatlich
jährlich
9.190,00
110.280,00
9.490,00
113.880,00
9.660,00
115.920,00
1. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
10.110,00
121.320,00
10.530,00
126.360,00
10.450,00
125.400,00
10.880,00
130.560,00
10.630,00
127.560,00
11.070,00
132.840,00
2. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
10.840,00
130.080,00
11.300,00
135.600,00
11.200,00
134.400,00
11.680,00
140.160,00
11.400,00
136.800,00
11.890,00
142.680,00
3. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
11.430,00
137.160,00
11.830,00
141.960,00
11.810,00
141.720,00
12.230,00
146.760,00
12.020,00
144.240,00
12.450,00
149.400,00
4. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
11.880,00
142.560,00
12.300,00
147.600,00
12.280,00
147.360,00
12.710,00
152.520,00
12.500,00
150.000,00
12.930,00
155.160,00
5. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
12.360,00
148.320,00
12.800,00
153.600,00
12.780,00
153.360,00
13.230,00
158.760,00
13.010,00
156.120,00
13.460,00
161.520,00

6) herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand

Sonstige Leistungen für AT/ÜT-Mitarbeiter/innen:

  • Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen
  • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
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