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Hintergründe zur heute-show vom 02.02.2018

Die Affenversuche der Autokonzerne

Die Affenversuche der Autokonzerne
Quelle: ZDF/PA/Getty

Der Autokonzern VW steht schon länger wegen der sogenannten Diesel-Affäre unter Beschuss. Die New York Times berichtet nun über Versuche mit Affen in den USA, die Abgase eines VW-Autos einatmen mussten. Kurz darauf wurde bekannt, dass auch Tests mit Menschen finanziert wurden. Spiegel Online hat die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Die Bild-Zeitung zitiert aus dem geheimen 58-seitigen Laborbericht der US-Forscher (kostenpflichtig). Dieser zeigt, wie die Affen leiden mussten – und, wie der Bericht umgeschrieben werden sollte, weil die Ergebnisse zu vernichtend für die Autoindustrie waren.

Die von VW, BMW, Daimler und Bosch im Jahr 2007 gegründete Lobbyagentur EUGT hatte die Versuche in Auftrag gegeben. Wer steckt hinter der Lobbyagentur der „Europäischen Forschungsvereinigung für Umwelt und Gesundheit im Transportsektor“? Zeit Online weiß: Die „inzwischen aufgelöste EUGT war nichts anderes als ein mit wissenschaftlichem Mäntelchen verhüllter Lobbyarm der deutschen Automobilindustrie“.

Zwar ist, laut aktueller Meldung, die Luftverschmutzung durch Diesel-Abgase in deutschen Städten im vergangenen Jahr zurückgegangen. Immer noch wurde aber der Grenzwert zum Schutz der Gesundheit in rund 70 Kommunen in Deutschland überschritten. Die EU-Kommission fordert wirksame Maßnahmen, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren – sie könnte Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen. Im schlimmsten Fall würde auf die Bundesrepublik eine Strafe von 850.000 Euro pro Tag zu kommen, sagt die Brüssel-Korrespondentin des ZDF im heute-journal. Umweltministerin Barbara Hendricks musste deshalb diese Woche der EU Rede und Antwort stehen.

Auch in Deutschland befassen sich Gerichte mit den zu hohen Grenzwerten. Nach einer Hochrechnung der Uni Duisburg-Essen könnte es in München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Hamburg, Heilbronn, Kiel, Düsseldorf, Darmstadt und Ludwigsburg zu Fahrverboten kommen. Ob und wie schnell es wirklich Restriktionen geben wird, hängt stark vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ab, schreibt die Rheinische Post. Am 22. Februar könnte der rechtliche Weg für Fahrverbote freigemacht werden.

Und dass Gerichte durchaus ernst machen können, zeigte diese Woche das Beispiel Bayern. Da die Stadt München kein Diesel-Fahrverbot plant, hat das dortige Verwaltungsgericht den Freistaat zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt. Das Konzept der Regierung sei eine „Alibi-Planung“, sagte die zuständige Richterin. Die tz aus München berichtet.

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