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Mit Corona in die Schule?!

Bisher gilt: Wer Corona hat, muss sich von anderen Menschen fernhalten, um sie nicht anzustecken. In einigen Bundesländern hat sich das geändert.

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Bisher war die Regel in ganz Deutschland die gleiche: Wer einen positiven Coronatest hat, muss sich mindestens fünf Tage in eine sogenannte Isolation begeben. Das heißt normalerweise: zuhause bleiben und sich von anderen Menschen fernhalten, um sie nicht mit dem Coronavirus anzustecken.
Fünf Bundesländer - Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein - haben nun diese Isolationspflicht für Corona-Infizierte abgeschafft. Das bedeutet: In diesen Bundesländern dürfen Corona-Infizierte auf die Arbeit oder in die Schule gehen - auch Einkaufen, Bus oder Bahn fahren ist für sie erlaubt.

Warum heben sie die Isolationspflicht auf?

Die Regierungen in den Bundesländern nannten mehrere Gründe, warum sie die Isolationspflicht nicht mehr für notwendig halten. Zum Beispiel, weil sich viel weniger Menschen mit dem Coronavirus ansteckten. Zusätzlich seien viele Menschen geimpft und dadurch gut geschützt. Infizierte würden außerdem viel seltener schwer krank, meist sei der Krankheitsverlauf eher mild. Statt der Isolation gibt es andere Schutzmaßnahmen, zum Beispiel müssen Infizierte eine Maske tragen, sobald sie ihr Zuhause verlassen.

Nicht alle finden das gut

Karl Lauterbach am 03.11.2022 in Berlin
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält nichts von der geplanten Änderung der Coronaregeln.
Quelle: dpa

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagt, es gebe keinen Grund die Isolationspflicht aufzuheben. Er sagte außerdem, dass er es nicht gut finde, dass Infizierte auf der Arbeit andere anstecken könnten, denn eigentlich solle der Arbeitsplatz ein sicherer Ort sein. Und er hält es für falsch, dass nun in fünf Bundesländern andere Regeln gelten als im Rest von Deutschland.

Diesen Text hat Felix geschrieben.

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