Kinderarbeit
Verbot von Kinderarbeit in Deutschland
1960 wurde Kinderarbeit in Deutschland komplett verboten. Seitdem dürfen sich nur noch Kinder ab zwölf Jahren etwas zum Taschengeld dazuverdienen - zum Beispiel mit Nachhilfe oder Babysitten.
Quelle: IMAGO / frontalvision.com