Bisher droht ein Bußgeld:Verband will auch bei roter Ampel losgehen
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In Deutschland ist das Überqueren einer Straße bei roter Ampel verboten. Ein Fußgängerverband fordert jetzt die offizielle Geherlaubnis, um unnötiges Warten zu vermeiden.
Bald auch bei Rot die Straße überqueren? Das fordert jetzt ein Fußgänger-Verband
Quelle: Colourbox.de
Der Fußgängerverband "Fuss e.V." fordert, Fußgängern auch bei roter Ampel das Überqueren der Straße zu erlauben. "Wer sich sicher fühlt, guckt und geht. Wer sich auf Grün verlassen will, wartet wie bisher", sagte Vorstandsmitglied Roland Stimpel der "Rheinischen Post". Vorbild sei der "Grüne Pfeil" für Autofahrer, der das Abbiegen auch bei Rot gestattet.
Damit ist das Tabu durchbrochen, dass man bei Rot immer stehenbleiben muss. Warum soll es dann nur für Fußgänger weiter gelten, die sich an Ampeln oft die Beine in den Bauch stehen?
Roland Stimpel, Fuss e.V.
An Fußgängerampeln, an denen die Übersicht über die Fahrbahn gut sei, könne ein "Grüner Pfeil" zum freien Gehen angebracht werden. Bislang müssen Fußgänger in Deutschland mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen, wenn sie bei Rot die Straße überqueren und erwischt werden. Verursachen sie dabei einen Unfall, steigt das Bußgeld auf 10 Euro.
Fußgänger dürfen in NYC bei Rot gehen
Bei Rot über die Straße zu gehen, ist für Fußgänger in New York jetzt offiziell legal. Ein entsprechendes Gesetz des Stadtrats trat in Kraft, nachdem Bürgermeister Eric Adams in dem dafür vorgesehenen Zeitraum kein Veto eingelegt hatte.
Demnach dürfen Fußgänger in der Millionenmetropole nun Straßen überqueren, wann und wo sie wollen, ohne damit ein Bußgeld zu riskieren. Bislang war das sogenannte "Jaywalking" in New York verboten. Wer erwischt wurde, dem drohte eine Strafe von bis zu 300 Dollar (etwa 275 Euro).
In der Realität hielten sich Fußgänger aber so gut wie nie daran. Auch dass die Polizei einschritt, war sehr selten.
Quelle: dpa
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Quelle: dpa
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