Homeoffice und Hitzefrei? Diese Regeln gelten bei der Arbeit
FAQ
Homeoffice und Hitzefrei?:Hitze: Diese Regeln gelten bei der Arbeit
von Larissa Hamann
|
Es ist heiß. Wie sind die Regeln bei der Arbeit? Wie warm darf mein Arbeitsplatz sein, wie sieht es mit Homeoffice aus und was ist eigentlich mit Hitzefrei?
Für Arbeitgeber gelten bestimmte Regeln bei Hitze im Büro.
Quelle: imago
Es ist wieder heiß und im Laufe des Sommer wird das auch sicher noch öfter vorkommen. Gut lässt sich das eigentlich nur am See oder mit möglichst wenig Bewegung aushalten. Aber viele von uns arbeiten. Dabei müssen Arbeitgeber*innen bei Hitze einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regeln.
Besteht Anspruch auf Hitzefrei?
Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen Hitzefrei vorschreibt, so die Industrie und Handelskammer (IHK) München. Das bestätigt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Anfrage von ZDFheute. Auch einen Anspruch auf klimatisierte Räume gebe es nicht.
Die heißen Temperaturen bleiben bestehen. Experten warnen: Die Waldbrände Jüteborg oder Lübtheen sind nur der Anfang. In Sachsen-Anhalt wird die Wassernutzung jetzt eingeschränkt.16.06.2023 | 2:02 min
Welche Regeln gelten im Büro?
Laut Arbeitsstättenverordnung gilt in Arbeitsräumen während der Nutzungsdauer eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur", erklärt die BAuA. Auch ein wirksamer Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ist vorgeschrieben.
Nach §4 des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Arbeit "so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt in Deutschland die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. In Anhang 3.5 ist die Raumtemperatur geregelt: "Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben."
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. 3.5 befasst sich mit der Raumtemperatur.
Ab welchen Temperaturen gilt was?
In Arbeitsräumen soll es nicht wärmer als 26 Grad werden. Wird die Temperatur überschritten, gilt ein Stufenmodell mit Maßnahmen, so die BAuA:
26 bis 30 Grad: Arbeitgeber*in soll wirksame Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Arbeitszeit flexibel gestalten.
30 bis 35 Grad: Arbeitgeber*in muss wirksame Vorkehrungen ergreifen. Ab 30 Grad ist es verpflichtend, Getränke bereitzustellen.
Mehr als 35 Grad: Der Raum ist als Arbeitsraum ohne Maßnahmen ungeeignet. Möglich sind zum Beispiel ausreichende "Entwärmungsphasen", also Pausen in Räumen, die kälter sind.
Welche Maßnahmen gibt es konkret?
Laut BAuA können Maßnahmen beispielsweise sein:
Getränke und Klimageräte
flexible Gestaltung der Arbeitszeit
das Lockern des Dresscodes - falls es einen gibt
Lüften am frühen Morgen
am Gebäude sollte möglichst ein Sonnenschutz angebracht und auch genutzt werden
das Gebäude selbst sollte die Anforderungen an ein sommertaugliches Bauen erfüllen, beispielsweise keinen zu großen Glasflächenanteil haben
Die Wettervorhersage aus der 19 Uhr-heute-Sendung25.04.2024 | 1:11 min
Kann Homeoffice als Maßnahme angeboten werden?
"Die Beschäftigten als Maßnahme ins Homeoffice zu schicken, ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit.
Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?
Das kommt darauf an, wie die Arbeit zu Hause geregelt ist: Wenn die Beschäftigten einen Telearbeitsplatz haben, gelten strengere Regeln, erklärt die BAuA. Telearbeit wird vertraglich zwischen Arbeitgeber*in und Beschäftigten vereinbart und ist strenger geregelt als Heimarbeit, Arbeitgeber*innen sind dabei für die Ausstattung des Büros zu Hause zuständig. In diesem Fall sind sie auch für den Arbeitsschutz zuständig und damit für die richtige Temperatur, so die IHK München. Bei "Mobiler Arbeit" oder Heimarbeit seien Arbeitgeber*innen nicht für das Raumklima zuständig, so die BAuA.
Die Weltorganisation für Meteorologie rechnet in den kommenden Monaten mit einer Rückkehr des Wetterphänomens El Niño - und in der Folge mit neuen Hitzewwellen. 12.05.2023 | 4:17 min
Was gilt bei Arbeiten im Freien?
Für Arbeitgeber*innen bestehen Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Beschäftigten vor klimatischen Belastungen. Das gilt drinnen und draußen, teilt die BAuA mit.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt ab einem UV-Index-Wert von 3 Schutzmaßnahmen - unabhängig davon, ob man arbeitet oder nicht.
Arbeitnehmer*innen in bestimmten Branchen wie der Baubranche halten sich öfter im Freien auf als andere. "Der Arbeitgeber muss für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit.
Möglich sind demnach beispielsweise Sonnenschirme oder Sonnensegel, Unterstellmöglichkeiten für Pausenzeiten, UV-absorbierende Abdeckungen, flexible Arbeitszeiten oder in den Mittagsstunden den Aufenthalt in der Sonne zu minimieren.
Tagestemperaturen jenseits der 30 Grad Celsius, tropische Nächte - vor allem in Großstädten leiden die Menschen unter Hitzewellen. Unsere Metropolen brauchen Abkühlung.22.08.2021 | 28:38 min
Welche Kritik gibt es?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirft Arbeitgeber*innen Versäumnisse beim Schutz der Beschäftigten vor. Angesichts sehr heißer Sommer brauche es eine geeignete Strategie und wirksame Maßnahmen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Dazu zählte sie ausreichende Arbeitspausen und Erholungszeiten, nach Möglichkeit auch Homeoffice. Sie regte zudem mehr flexiblere Arbeitszeiten an, wenn die Arbeit auf kühlere Tageszeiten verlegt werden könne.
Der Artikel wurde erstmals am 18.7.2022 publiziert.