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Homeoffice und Hitzefrei? : Hitze: Diese Regeln gelten bei der Arbeit

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Diese Woche wird es heiß. Wie sind die Regeln bei der Arbeit? Wie warm darf mein Arbeitsplatz sein, wie sieht es mit Homeoffice aus und was ist eigentlich mit Hitzefrei?

Ein Ventilator dreht vor einem Schreibtisch in einem Büro.
Für Arbeitgeber gelten bestimmte Regeln bei Hitze im Büro.
Quelle: imago

Es wird wieder heiß. Gut lässt sich das eigentlich nur am See oder mit möglichst wenig Bewegung aushalten. Aber viele von uns arbeiten. Dabei müssen Arbeitgeber*innen bei Hitze einige Bedingungen erfüllen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Regeln.

Besteht Anspruch auf Hitzefrei?

Nein, es gibt keine Vorschrift, die ab bestimmten Temperaturen Hitzefrei vorschreibt, so die Industrie und Handelskammer (IHK) München. Das bestätigt auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf Anfrage von ZDFheute. Auch ein Anspruch auf klimatisierte Räume gebe es nicht.

Seit Tagen plagen Hitzewellen bereits große Teile von Südeuropa. Mit dem Wochenbeginn muss sich auch Deutschland aufs Schwitzen einstellen.

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Welche Regeln gelten im Büro?

Laut Arbeitsstättenverordnung gilt in Arbeitsräumen während der Nutzungsdauer eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur", erklärt die BAuA. Auch ein wirksamer Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ist vorgeschrieben.

Ab welchen Temperaturen gilt was?

In Arbeitsräumen soll es nicht wärmer als 26 Grad werden. Wird die Temperatur überschritten, gilt ein Stufenmodell mit Maßnahmen, so die BAuA:

  • 26 bis 30 Grad: Arbeitgeber*in soll wirksame Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Arbeitszeit flexibel gestalten.
  • 30 bis 35 Grad: Arbeitgeber*in muss wirksame Vorkehrungen ergreifen. Ab 30 Grad ist es verpflichtend, Getränke bereitzustellen.
  • Mehr als 35 Grad: Der Raum ist als Arbeitsraum ohne Maßnahmen ungeeignet. Möglich sind zum Beispiel ausreichende "Entwärmungsphasen", also Pausen in Räumen, die kälter sind.

Welche Maßnahmen gibt es konkret?

Laut BAuA können Maßnahmen beispielsweise sein:

  • Getränke und Klimageräte
  • flexible Gestaltung der Arbeitszeit
  • das Lockern des Dresscodes - falls es einen gibt
  • Lüften am frühen Morgen
  • am Gebäuden sollte möglichst ein Sonnenschutz angebracht und auch genutzt werden
  • das Gebäude selbst sollte den Anforderungen an ein sommertaugliches Bauen erfüllen, beispielsweise keinen zu großen Glasflächenanteil

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Kann Homeoffice als Maßnahme angeboten werden?

"Die Beschäftigten als Maßnahme ins Homeoffice zu schicken, ist bisher noch nicht gesetzlich geregelt", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit.

Denn der Arbeitgeber muss sicherstellen können, dass im Zuhause die Gefahr geringer als in der Arbeitsstätte ist. Bei Dachgeschosswohnungen würde dies schwierig werden.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Muss der Arbeitgeber die Maßnahmen auch im Homeoffice umsetzen?

Das kommt darauf an, wie die Arbeit zu Hause geregelt ist: Wenn die Beschäftigten einen Telearbeitsplatz haben, gelten strengere Regeln, erklärt die BAuA. Telearbeit wird vertraglich zwischen Arbeitgeber*in und Beschäftigten vereinbart und ist strenger geregelt als Heimarbeit, Arbeitgeber*innen sind dabei für die Ausstattung des Büros zu Hause zuständig. In diesem Fall sind sie auch für den Arbeitsschutz zuständig und damit für die richtige Temperatur, so die IHK München. Bei "Mobiler Arbeit" oder Heimarbeit seien Arbeitgeber*innen nicht für das Raumklima zuständig, so die BAuA.

Was gilt bei Arbeiten im Freien?

Für Arbeitgeber*innen bestehen Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes von Beschäftigten vor klimatischen Belastungen. Das gilt drinnen und draußen, teilt die BAuA mit.

Beschäftigte dürfen nicht gesundheitsgefährdenden äußeren Einwirkungen ausgesetzt werden, zum Beispiel solarer UV-Strahlung.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt ab einem UV-Index-Wert von 3 Schutzmaßnahmen - unabhängig davon, ob man arbeitet oder nicht.

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Arbeitnehmer*innen in bestimmten Branchen wie der Baubranche halten sich öfter im Freien auf als andere. "Der Arbeitgeber muss für diese Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, erforderlichenfalls geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und diese dokumentieren", teilt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit.

Möglich sind demnach beispielsweise Sonnenschirme oder Sonnensegel, Unterstellmöglichkeiten für Pausenzeiten, UV-absorbierende Abdeckungen, flexible Arbeitszeiten oder in den Mittagsstunden den Aufenthalt in der Sonne zu minimieren.

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Welche Kritik gibt es?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirft Arbeitgeber*innen Versäumnisse beim Schutz der Beschäftigten vor. Angesichts sehr heißer Sommer brauche es eine geeignete Strategie und wirksame Maßnahmen, fordert DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Dazu zählte sie ausreichende Arbeitspausen und Erholungszeiten, nach Möglichkeit auch Homeoffice. Sie regte zudem mehr flexiblere Arbeitszeiten an, wenn die Arbeit auf kühlere Tageszeiten verlegt werden könne.

Es ist eine berechtigte Frage, ob bei 38 Grad im Schatten Arbeiten auf frischer Betondecke auf der Baustelle sein müssen oder ob sich das anders organisieren lässt.
DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel

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