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Behörden-Fehler : Fall Brokstedt: Falscher Ausweis in Akte

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Nach dem tödlichen Messerangriff in einem Zug bei Brokstedt in Norddeutschland kommen schwere Behörden-Fehler ans Licht. So lag ein falscher Ausweis in der Akte des Verdächtigen.

Mehrere Menschen in Zug durch Messerattacke verletzt
Am 25. Januar soll Ibrahim A. in einem Regionalzug bei Brokstedt mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben.
Quelle: dpa

Im Umgang der Behörden mit dem mutmaßlichen Messerangreifer von Brokstedt ist wohl mehr schiefgelaufen als bislang bekannt.

Mehrere Teilnehmer einer nicht-öffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Bundestags berichteten übereinstimmend, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Mahmut Özdemir (SPD), habe gesagt, in die Akte des Verdächtigen Ibrahim A. sei fälschlicherweise ein Ausweis aus Syrien von einer anderen Person gelangt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die Akte angelegt.

Verdächtiger kurz vor Tat aus U-Haft entlassen

Wegen des falschen Ausweises sei das Bamf zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass der Mann ein staatenloser Palästinenser aus Syrien sei. Ein Bamf-Abteilungsleiter hatte zuvor im Innenausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein erklärt, Ibrahim A. selbst habe nach seiner Einreise 2014 gesagt, er stamme aus dem Gazastreifen und sei staatenlos.

Zwei junge Menschen starben bei einer Messerattacke in einem Regionalzug.

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Er soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden.

Eine syrische ID-Karte war dem Verfahren zunächst fälschlicherweise zugeordnet, ist danach aber wieder der korrekten Person zugeordnet worden.
Bamf

Unabhängig davon hätte im Jahr 2016 aufgrund der dargestellten Fluchtgeschichte - Verfolgung durch die Hamas - ein Schutzstatus erteilt werden müssen.

Ibrahim A. bereits in NRW mit dem Gesetz in Konflikt geraten

Im Ausschuss wurde allerdings auch darüber gesprochen, dass dem Bamf, als die Entscheidung über den Schutzstatus für Ibrahim A. fiel, nicht bekannt gewesen war, dass dieser in Nordrhein-Westfalen, wo er zunächst lebte, schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten war.

Die Behörden in Hamburg und Schleswig-Holstein schieben sich beim Umgang mit dem mutmaßlichen Täter gegenseitig die Verantwortung zu. Dabei geht es unter anderem um die Frage, warum das Bamf-Verfahren zur Rücknahme des Schutzstatus für Ibrahim A. nicht zu Ende gebracht worden war.

Nach der Messer-Attacke in einem Zug zwischen Kiel und Hamburg werde der Täter heute vernommen: "Über seine Motive ist noch nichts bekannt", so ZDF-Reporterin Sohad Khaldi.

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Rückführungen in die Palästinensergebiete sind nach Auskunft des Bundesinnenministeriums grundsätzlich möglich, aber sehr schwierig. Der Gazastreifen hat keinen internationalen Flughafen. 2018 war - mit erheblichem Aufwand - ein Palästinenser aus Deutschland via Jordanien ins Westjordanland abgeschoben worden.

Buschmann: Behörden müssen Informationen austauschen

Marco Buschmann (FDP) hatte den Ländern am Montag vorgeschlagen, dass künftig die Strafverfolgungsbehörden die Ausländerbehörden "umgehend darüber informieren, wenn die betroffene Person inhaftiert wird und wo sie inhaftiert wurde sowie wenn die betroffene Person aus der Haft entlassen wird und welche Entlassungsanschrift angegeben wurde".

Im aktuellen Fall hätte das die Probleme aber nicht gelöst, sagte die Innenpolitikerin Clara Bünger (Linke). Das Problem sei hier nicht die Rechtslage, sondern "Behördenversagen".

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