Abtreibungsrecht: Keine rasche Reform zu erwarten

    Nach Experten-Bericht:Abtreibung: Keine rasche Reform zu erwarten

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    Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, das Abtreibungsrecht zu liberalisieren. Eine rasche Neuregelung durch die Ampel-Regierung ist aber nicht in Sicht.

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    Eine von der Ampel eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibungen in frühen Schwangerschaftswochen zu erlauben. Daraus entfacht sich erneut eine kontroverse Debatte.15.04.2024 | 2:47 min
    Vertreter der Bundesregierung haben mit Zurückhaltung auf den Bericht einer Kommission zur Reform der Abtreibungsregelung reagiert. Die Minister Karl Lauterbach (SPD), Lisa Paus (Grüne) und Marco Buschmann (FDP) nahmen den Abschlussbericht entgegen. Alle drei Ressortchefs betonten, eine Debatte über die Themen dürfe nicht zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. Die Bundesregierung werde sich Zeit nehmen, um den über 600 Seiten umfassenden Bericht zu prüfen.

    Lauterbach: Breiter Konsens nötig

    Die Expertise sei eine wesentliche Hilfe, um die komplexen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzung zu beantworten, erklärte Gesundheitsminister Lauterbach in Berlin. Am Ende brauche es dafür einen breiten gesellschaftlichen und parlamentarischen Konsens. Die Kommission hatte Vorschläge zu den Themen Abtreibung, Leihmutterschaft und Eizellspende vorgelegt.
    Er sehe aber jetzt schon Handlungsbedarf bei der Versorgung mit Kliniken, die eine Abtreibung durchführen könnten, so Lauterbach. Dies habe eine in der vergangenen Woche vorgestellte Studie gezeigt. Vor allem in Süddeutschland sei es für ungewollt Schwangere schwierig, in der vorgegebenen Zeit eine Praxis zu finden. Das sei nicht akzeptabel.
    Abtreibung: § 218 STGB auf dem Prüfstand
    Die derzeitige Regelung schade "der Gesundheit von ungewollt Schwangeren", so Ärztin Alicia Baier über den umstrittenen Paragrafen 218 Strafgesetzbuch. Gleichzeitig verfehle er "das Ziel, den Embryo zu schützen".15.04.2024 | 8:09 min
    Familienministerin Paus bezeichnete die Empfehlungen als "gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs". Zurückhaltender äußerte sich Justizminister Buschmann. "Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußert anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage."

    Abtreibung in Deutschland rechtswidrig

    Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie Gesetzentwürfe zu den Themen vorlegt. Die Kommission schlägt eine Liberalisierung der Abtreibungsregelung vor, eine Aufhebung des Verbots der Eizellspende sowie eine mögliche Freigabe der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft. Die Entscheidungen seien einstimmig gefallen, so das Gremium.
    Eine Abtreibung ist derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
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    Die Union bekräftigt ihren Widerstand gegen eine mögliche Liberalisierung des geltenden Abtreibungsrechts. "Der Schutz des Lebens muss berücksichtigt werden", so die Unionsfraktionsvize Dorothee Bär (CSU).10.04.2024 | 5:31 min

    Straffreiheit bei Abtreibung in ersten zwölf Wochen empfohlen

    Die Kommission unterteilt die Schwangerschaft in drei Phasen: Demnach empfiehlt das Gremium, eine Abtreibung in der Frühphase, den ersten zwölf Wochen, in jedem Fall straffrei zu stellen und als rechtmäßig zu kennzeichnen. Es obliege dem Gesetzgeber, das mit einer Beratungspflicht zu verbinden. In der mittleren Phase, bis zur 22. Woche, könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.
    Die Mitglieder der Kommission empfehlen dem Gesetzgeber zudem, die Eizellspende zuzulassen. Eine gesetzliche Grundlage müsse dann darauf beruhen, dass der notwendige Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet würden, sagte die zuständige Sprecherin der Arbeitsgruppe, Claudia Wiesemann.
    Beim Thema Leihmutterschaft tut sich die Kommission deutlich schwerer. Ein weiteres Verbot sei nachvollziehbar, sagte die zuständige Sprecherin, die Mainzer Juristin Friederike Wapler. Eine Legalisierung sei aber unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Zentral wäre dann, dass eine Ausbeutung der Leihmutter rechtlich verhindert werde.

    Fragen und Antworten
    :Abtreibungsrecht: Alter Streit beginnt neu

    Ungesetzlich, aber straffrei: Das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch ist kompliziert. Die Ampel will, dass es nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt wird. Fragen und Antworten.
    von Kristina Hofmann
    Typical: Schwangerschaftstest
    FAQ
    Quelle: KNA

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