Urteil zu NPD-Finanzierung: Signalwirkung für AfD-Verfahren?

    Urteil zur NPD-Finanzierung:Signalwirkung für ein AfD-Verfahren?

    von Jan Henrich und Lara Leidig
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    Die NPD wird von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen, so das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Lassen sich die Grundsätze auch auf andere Parteien übertragen?

    German constitutional court verdict on financing for far-right NPD/Heimat party *
    Die NPD-Nachfolgepartei "Die Heimat" wird für die kommenden sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen - das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. 23.01.2024 | 2:43 min
    Parteien, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, kann der Geldhahn zugedreht werden. Diesen Punkt haben die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Urteil deutlich gemacht. Eine solche Maßnahme entspreche dem Konzept der "wehrhaften Demokratie". Konkret entschied das Gericht, die rechtsextreme NPD, die sich inzwischen in "Die Heimat" umbenannt hat, von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.
    Der Schriftzug "Bundesverfassungsgericht" auf einer Mauer
    Hat das Urteil zur Finanzierung der NPD-Nachfolgepartei Folgen für die AfD? Es gibt gemischte Reaktionen auf die Frage, ob auch die AfD keine staatlichen Gelder mehr erhalten soll.23.01.2024 | 1:38 min
    Das Urteil platzt mitten in die Debatte um den Umgang mit der AfD und wirft die Frage auf, ob auch in diesem Fall ein Finanzierungsausschluss möglich wäre. Denn die AfD ist derzeit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Teile der Partei gelten gar als "gesichert rechtsextrem". Doch die in dem heutigen Urteil aufgestellten Grundsätze lassen sich nicht automatisch übertragen.
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    Anlässlich des NPD-Verbotsverfahrens 2017 stellten die Karlsruher Verfassungsrichter klare Voraussetzungen für ein Parteiverbot auf. Doch was bedeutet das nun für die AfD? 17.01.2024 | 2:36 min

    Kriterium der Verfassungsfeindlichkeit entscheidend

    Seit 2017 ist der Ausschluss einer Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung im Grundgesetz geregelt. Er gilt als die Vorstufe zu einem Parteiverbotsverfahren. Kernvoraussetzung ist dabei die Frage, ob die betreffende Partei in der Gesamtbetrachtung verfassungsfeindlich ist, sich also ihrer Ausrichtung nach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung wendet. Ein Kriterium, das in jedem Verfahren und für jede Partei einzeln geprüft werden müsste.
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    Ethnischer Volksbegriff verstößt gegen Menschenwürde

    Vor allem ein Punkt aus der heutigen Urteilsbegründung könnte dabei allerdings eine Signalwirkung haben. Denn die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass das Grundgesetz keinen Raum für einen rassistischen Volksbegriff lasse.

    Die Propagierung der ethnisch definierten 'Volksgemeinschaft' hat eine gegen die Menschenwürde (…) verstoßende Missachtung von Ausländern, Migranten und Minderheiten zur Folge.

    Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Doris König

    Weist eine Partei eine solche Grundhaltung vor, könnte das demnach als verfassungsfeindliche Ausrichtung interpretiert werden.
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    Verfassungsgericht äußert sich zu Voraussetzungen für ein Parteiverbot

    Auch ein weiterer Punkt des Urteils ist bemerkenswert, denn das Bundesverfassungsgericht hat sich zudem zur Vergleichbarkeit der Voraussetzungen für einen Finanzierungsausschluss und einem Parteiverbot geäußert.
    Zwar ist der Finanzierungsausschluss mit regelmäßig milderen Folgen für die betroffene Partei ausgestaltet. Die Voraussetzungen sind allerdings in großen Teilen ähnlich. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass es für den Finanzierungsausschluss nicht darauf ankommt, ob eine Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele realistischerweise auch erreichen kann. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Till Steffen sagt:

    Die einzige Erleichterung bei dem Verfahren über die Parteifinanzierung ist ja, dass man nicht noch nachweisen muss, dass die Partei so stark ist, dass sie tatsächlich Macht im Staat übernehmen kann.

    Till Steffen (Grüne), Bundestagsabgeordneter

    Sollte eine Partei also nicht nur verfassungsfeindlich ausgerichtet, sondern auch groß genug sein, um ihre Ziele potenziell umsetzen zu können, kommt neben einem Finanzierungsausschluss auch das schärfere Schwert des Parteiverbots in Betracht.
    Bundesverfassungsgericht
    "Ein Parteiverbot zielt darauf ab, Freiheit dadurch zu schützen, dass man Freiheit beseitigt", so der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller.23.01.2024 | 7:55 min

    Urteil zur NPD: Lange Verfahrensdauer, hoher Prüfaufwand

    Das Beispiel der NPD zeigt allerdings, dass nicht nur ein Parteiverbotsverfahren, sondern auch ein Finanzierungsausschluss mit einer langen Verfahrensdauer verbunden ist. Bereits 2019 hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht samt hunderter Belege eingereicht. Fast vier Jahre dauerte daraufhin die umfangreiche Prüfung.
    Jan Henrich und Lara Leidig arbeiten in der ZDF-Fachredaktion Recht & Justiz.
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