FAQ
Petition nach Silvesternacht:Wäre ein Böllerverbot möglich?
von Jan Henrich und Daniel Heymann
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Die Gewerkschaft der Polizei hat dem Bundesinnenministerium eine Petition zum Verbot von privatem Feuerwerk überreicht. Aber ließe sich ein Aus für Böller rechtlich umsetzen?
Knapp über 1,5 Millionen Unterschriften hat die Gewerkschaft der Polizei Berlin mit ihrer Online-Petition für ein Böllerverbot innerhalb weniger Tage gesammelt. Auch eine ganze Reihe weiterer Verbände und Organisationen, beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe oder die Bundesärztekammer, machen sich für ein Verbot von privatem Feuerwerk stark.
Unfälle in der Silvesternacht mit mehreren Todesopfern durch Feuerwerk hatten die Diskussion erneut angefacht.
Welche Feuerwerkskörper wären von einem "Böllerverbot" betroffen?
Die Bundesregierung lehnt ein allgemeines Böllerverbot bislang ab. Wie genau eine entsprechende Regelung aussehen könnte, ist daher Spekulation.
Grundsätzlich werden sogenannte pyrotechnische Gegenstände nach ihrer Gefährlichkeit unterteilt. Feuerwerk der Kategorie F1 meint dabei Kleinstfeuerwerk wie etwa Wunderkerzen oder Brummkreisel. Bereits Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren dürfen solche Feuerwerkskörper kaufen und zünden.
Feuerwerk der Kategorie F2 meint das typische Silvester-Feuerwerk, also Raketen, Feuerwerksbatterien oder Böller. Für den Verkauf und die Zündung dieser Feuerwerkskörper gelten zahlreiche Beschränkungen, die in einer Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt sind. Hier könnte ein Böllerverbot ansetzen.
Für eine Verschärfung der entsprechenden Regelungen wäre dann das von Nancy Faeser (SPD) geleitete Bundesinnenministerium zuständig.
Ist ein Böllerverbot rechtlich umsetzbar?
Aus rechtlicher Sicht ist ein Böllerverbot durchaus möglich - genau genommen gilt es sogar bereits. Denn Böller dürfen schon jetzt nur vom 29. bis zum 31. Dezember an Privatpersonen verkauft werden, die Zündung ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Das private Feuerwerk an Silvester ist also auch nach den aktuellen Regelungen nur eine Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Verbot.
Beschränkungen oder ein Verbot wären auch mit dem EU-Recht vereinbar: Mitgliedstaaten dürfen "aus berechtigten Gründen", etwa der öffentlichen Sicherheit, der Gesundheit oder der Umwelt die Benutzung von Böllern untersagen.
Wann berechtigte Gründe vorliegen, müssten im Einzelfall Gerichte prüfen - und die genannten Belange abwägen mit der Handlungsfreiheit der Feuerwerksfans und den Interessen der Pyroindustrie.
Welche Auswirkungen hätte ein Verbot auf Kugelbomben?
In der Silvesternacht hatten unter anderem sogenannte Kugelbomben für teils tödliche Verletzungen und zahlreiche Sachschäden geführt. Kugelbomben gehören als Großfeuerwerk zur Kategorie F4 und unterliegen damit bereits jetzt strengsten Beschränkungen. Der Verkauf an Privatpersonen ist verboten. Einfuhr und Umgang bedürfen einer behördlichen Erlaubnis.
Gleiches gilt für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3, wozu unter anderem die umgangssprachlich genannten "Tschechenböller" gehören.
Um den illegalen Umgang mit solchen Feuerwerkskörpern einzuschränken, hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) stärkere Grenzkontrollen gefordert.
Welche unterschiedlichen Regeln gibt es in der EU?
Ein Blick in andere Länder Europas zeigt, dass die Ansätze zum Umgang mit Feuerwerk stark auseinandergehen. In Irland zum Beispiel sind Böller für den privaten Gebrauch schon länger verboten. Stattdessen gibt es Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Wunderkerzen.
Bei unseren direkten Nachbarn in Frankreich, Österreich und der Schweiz gibt es wie in Deutschland keine allgemeinen Böllerverbote - dennoch stellt sich die konkrete Lage vor Ort unterschiedlich dar: In Paris ist privates Feuerwerk insgesamt untersagt, in Wien sind nur Artikel der Kategorie F1 erlaubt. Außerhalb der großen Städte dürfen aber vor allem in Österreich und in der Schweiz Privatpersonen grundsätzlich böllern.
Noch lockerer sind die Regelungen zum Beispiel in Polen. Dort ist F3-Feuerwerk für Personen ab 21 das ganze Jahr über frei erhältlich.
Jan Henrich und Daniel Heymann sind Redakteure in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Quelle: dpa
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