Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter

    Bisheriger Generalbundesanwalt :Wer der neue Verfassungsrichter Frank ist

    Christoph Schneider
    von Christoph Schneider
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    Lange wurde diskutiert, wer Nachfolger von Verfassungsrichter Peter Müller im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts wird. Im Bundesrat wurde die Personalie nun entschieden.

    Archiv: Generalbundesanwalt Peter Frank gibt in der Bundesanwaltschaft eine Erklärung zu Razzien und Verhaftungen ab. (07.12.2022)
    Der Bundesrat hat Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt.
    Quelle: dpa

    Eigentlich war der Tagesordnungspunkt 68 "Wahl eines Richters des Bundesverfassungsgerichts" in der 1.038. Bundesratssitzung für den Mittag vorgesehen. Doch mit einer noch vor Sitzungsbeginn geänderten Tagesordnung vom frühen Vormittag wanderte der Punkt nach vorne.
    Und bereits um 10:20 Uhr stand fest: Peter Frank, der oberste Ankläger der Republik, wird neuer Verfassungsrichter. Einstimmig votierte die Länderkammer für den herausragenden Juristen, der auch selbst in Berlin bei der Sitzung anwesend war.

    Jurist mit Bestnoten in Karlsruhe

    Frank legte seine beiden Examina 1992 und 1994 als jeweils bester Absolvent Bayerns ab, wurde anschließend in der bayerischen Justiz groß. Ob im Justizministerium, als Richter, oder bei der Staatsanwaltschaft - sein Karriereweg ging stets steil nach oben.
    Nachdem er die Leitung der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen hatte, wurde er im Oktober 2015 offiziell als Generalbundesanwalt in sein Amt eingeführt. Seit acht Jahren ist er der deutsche Chefankläger, versieht sein Amt effizient und unauffällig. Und er bleibt in Karlsruhe, wechselt lediglich von der Brauerstraße in den Schlossbezirk.
    Grafische Darstellung zum Bundesverfassungsgericht
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    Peter folgt auf Peter

    Der 55-jährige Peter Frank tritt im Bundesverfassungsgericht das Erbe von Peter Müller im Zweiten Senat an. Einmal für zwölf Jahre gewählt.
    Peter Müller hätte eigentlich schon Ende September aus dem Verfassungsgericht ausscheiden müssen, denn da vollendete er sein 68. Lebensjahr, hätte in den Ruhestand gehen müssen. Doch der für die Wahl zuständige Bundesrat konnte sich nicht rechtzeitig in der Personalie einigen. Und ein Verfassungsrichter bleibt so lange weiter im Amt, bis die Nachfolge geregelt ist.




    Kandidatensuche lag bei der CSU

    Schon vorab war klar, dass das Vorschlagsrecht bei der Union liegt. Und drei Namen machten schnell die Runde: Günter Krings, Jurist und CDU-Bundestagsabgeordneter, Roman Poseck (CDU), der Justizminister von Hessen und Winfried Bausback (CSU), langjähriger bayerischer Justizminister, aktuell Landtagsabgeordneter in Bayern.
    Weiter verständigten sich die Schwesterparteien kurzfristig darauf, dass das Vorschlagsrecht bei der CSU liegen sollte. Damit schien Bausback der geeignete Kandidat zu sein. Doch dann fiel seine Doktorarbeit aus dem Jahr 1998 auf, die sich mit dem Thema "Verfassungsrechtliche Grenzen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag" befasste.
    Darin vertrat Bausback unter anderem die Position, dass Grundmandatsklauseln grundsätzlich verfassungswidrig sind. Besonders für die CSU eine schwierige Haltung, denn sowohl die bayerische Regierung als auch die CSU klagen aktuell vor dem Verfassungsgericht gegen die Abschaffung dieser Grundmandatsklausel.
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    Kandidaten flogen aus dem Rennen

    Hintergrund: Über diese Klausel kann eine Partei, die mindestens drei Direktmandate erreicht, auch dann den Einzug in den Bundestag schaffen, wenn sie bundesweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat. Profiteure bei der vergangenen Wahl war die Partei "Die Linke".
    So war dann auch Bausback aus dem Rennen. Und bei den Christsozialen erinnerte man sich an Peter Frank, Generalbundesanwalt seit 2015, Nachfolger von Harald Range - vorgeschlagen damals von der CSU. Und der wird nun als neuer Verfassungsrichter gewählt.

    Eine Personalie noch offen

    Damit ist im Zweiten Senat allerdings noch eine Personalie offen. Denn die Amtszeit von Verfassungsrichterin Sibylle Kessal-Wulf endet im Dezember. Für ihre Nachfolgeregelung ist erneut der Bundesrat zuständig, der zu seiner nächsten turnusmäßigen Sitzung erst am 15. Dezember zusammenkommt.
    Ob da auch schon über konkrete Namen gesprochen wird - offen, denn die Tagesordnung liegt erst übernächste Woche vor. Kessal-Wulf jedenfalls muss bis zur Regelung ihrer Nachfolge weiter im Amt bleiben.

    Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.

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