Bundesrat: Miriam Meßling neue Bundesverfassungsrichterin

    Bundesrat hat gewählt:Miriam Meßling ist neue Verfassungsrichterin

    Christoph Schneider
    von Christoph Schneider
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    Das Team der 16 Richterinnen und Richter des höchsten deutschen Gerichts ist vollständig. Die neue Bundesverfassungsrichterin heißt Miriam Meßling.

    Dr. Miriam Meßling
    Neue Verfassungsrichterin: Miriam Meßling
    Quelle: Bundessozialgericht

    Erst am 28. März wurde es offiziell. Da erschien der "2. Nachtrag zur Tagesordnung der 1032. Sitzung des Bundesrates". Unter TOP 47 neu eingefügt die "Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts". Damit ist auch klar: Es steht kein Mann zur Wahl. Und gleich nach der Eröffnung der Bundesratssitzung wurde TOP 47 behandelt.
    Einstimmig wurde sie gewählt – Miriam Meßling, die auch der Bundesratssitzung beiwohnte. Die promovierte Juristin, momentan noch tätig als Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel, wird neue Verfassungsrichterin, beerbt Gabriele Britz im Ersten Senat des höchsten deutschen Gerichts. Die 54-jährige Hochschullehrerin Britz aus Gießen kann dann wieder zurück an die Uni.

    Miriam Meßling gewählt

    Mit der Wahl Meßlings durch den Bundesrat endet eine monatelange Hängepartie. Denn eigentlich lief die Amtszeit von Gabriele Britz am 1. Februar ab. Das Nominierungsrecht für ihre Nachfolge liegt bei der SPD. Doch der ursprüngliche Vorschlag Lars Brocker – Präsident des OVG Koblenz, den die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ins Gespräch brachte - stieß nicht auf Zustimmung der Union.

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    Denn vor Jahren war zwischen den Parteien CDU/CSU, SPD, B‘90/Grüne und der FDP vereinbart worden, dass bei der Nachfolge Britz ein Bundesrichter oder Bundesrichterin gewählt werden sollte. Und Brocker ist zwar ein hoher Landes- aber kein Bundesrichter. Und ohne Zustimmung der Union ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nicht gegeben. Außerdem gab es Kritik daran, dass bei der Wahl eines weiteren Mannes die Parität am Verfassungsgericht nicht mehr gegeben wäre.  
    So wurde man auf Miriam Meßling aufmerksam, zu der die Union vorab schon Zustimmung signalisierte. Die 50-Jährige, die Youngster jetzt unter den Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern, war eigentlich die designierte Nachfolgerin für BSG-Präsidenten Rainer Schlegel, der im kommenden Jahr altersbedingt in den Ruhestand geht. Doch dann kam der Ruf nach Karlsruhe. Damit geht es zurück in ihre berufliche Heimat.

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    Meßling hat bereits verfassungsrechtliche Erfahrung

    Denn sie war schon von 2002 bis 2005 als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Verfassungsrichterin Renate Jaeger am Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts tätig. Auch danach blieb sie in der baden-württembergischen Justiz, war Richterin an den Sozialgerichten Karlsruhe und Freiburg, ging anschließend ans Landessozialgericht nach Stuttgart.
    Und sie war von 2013 bis 2016 im Justizministerium Baden-Württemberg, sammelte da als Personalreferentin wichtige Erfahrungen. 2016 wurde sie als Bundesrichterin an das BSG gewählt, wurde 2021 Vorsitzende Richterin am BSG und ist seit dem vergangenen Jahr Vizepräsidentin des BSG.




    Parität stimmt am Verfassungsgericht

    Nun geht sie selbst als Richterin ans Bundesverfassungsgericht. Damit ist der Erste Senat mit Präsident Harbarth und den Richterinnen Härtel, Ott und Meßling, sowie den Richtern Christ, Eifert, Radtke und Wolff nicht ganz paritätisch besetzt.
    Doch der Zweite Senat hat mit Vizepräsidentin König, sowie den Richterinnen Fetzer, Kessal-Wulf, Langenfeld und Wallrabenstein und den Richtern Maidowksi, Müller und Offenloch ein weibliches Übergewicht. In Summe bleibt ein paritätisches Gleichgewicht mit acht Männern und acht Frauen. Kein ungewohntes Bild für Miriam Meßling, denn am BSG stellte Präsident Schlegel im vergangenen Jahr stolz fest, dass die 42 Richterstellen am höchsten Sozialgericht je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sind.
    Formell muss Meßling nach ihrer Wahl in den nächsten Wochen noch von Bundespräsident Steinmeier ernannt werden. Und Britz wird dann offiziell verabschiedet. 
    Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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