Söder-Projekt in Bayern: BVerwG weist Kreuzerlass-Klagen ab
Söder-Projekt in Bayern:BVerwG weist Klagen gegen Kreuzerlass ab
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Die Kreuze in Bayerns Behörden dürfen hängen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen gegen den umstrittenen Kreuzerlass abgewiesen. Regierungschef Söder lobte das Urteil.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der Kreuzerlass verletzt nicht das Recht auf Religionsfreiheit. In jeder bayerischen Behörde muss also weiterhin ein Kreuz hängen. 19.12.2023 | 1:15 min
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Klagen gegen den umstrittenen bayerischen Kreuzerlass von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen.
Der Freistaat Bayern muss Kreuze, die seit 2018 in jedem staatlichen Gebäude hängen, nicht abnehmen, entschied das Gericht in Leipzig. Söder lobte das Urteil:
In Deutschland ließen die großen Kirchen Menschen mit und ohne Konfession befragen. Für rund 80 Prozent der Befragten hat Religion wenig oder keine Bedeutung mehr.14.11.2023 | 1:45 min
Gericht: Religionsfreiheit nicht verletzt
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig hatte zuvor Revisionen gegen eine vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München zurückgewiesen.
Die Kreuze verletzten nicht das Recht anderer Weltanschauungsgemeinschaften auf Religionsfreiheit. Sie seien auch kein Verstoß gegen das grundrechtliche Diskriminierungsverbot wegen des Glaubens.
Klage von "Bund für Geistesfreiheit"
Geklagt hatte der religionskritische "Bund für Geistesfreiheit". Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der Kreuze. Schon vor dem VGH hatte der Bund im Sommer vorigen Jahres allerdings eine Niederlage kassiert.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates gesehen, die Kreuze aber im Wesentlichen als passive Symbole "ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung" eingestuft.
Der bayerische Landtag hat Markus Söder das dritte Mal zum Ministerpräsidenten gewählt.31.10.2023 | 3:34 min
Was der Kreuzerlass beinhaltet
Als der CSU-Politiker Söder im März 2018 bayerischer Ministerpräsident wurde, war ihm eine Sache besonders wichtig: Kreuze würden einfach zu Bayern dazugehören. So folgte das Kabinett im April 2018 seinem Vorschlag, Paragraf 28 der Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats zu ändern. Da ist geregelt:
Zum 1. Juni 2018 trat diese Vorschrift in Kraft. Seitdem haben bayerische Behörden ihr Folge zu leisten.
Widerstand gegen Kreuzerlass
Doch an dieser Regelung entzündete sich heftiger Widerstand. Das Kreuz werde für Wahlkampfzwecke missbraucht, so ein Vorwurf. Auch die katholische und evangelische Kirche störten sich an dieser Instrumentalisierung des Kreuzes.
Das Bundesverwaltungsgericht verkündet in Leipzig sein Urteil über den bayerischen Kreuzerlass. Seit 2018 soll in allen Dienstgebäuden des Freistaats gut sichtbar ein Kreuz hängen.19.12.2023 | 2:29 min
Der Grundrechte-Report, ein Jahrbuch, welches die Situation der Bürger- und Menschenrechte hierzulande aus der Sicht verschiedener Bürgerrechtsorganisationen beschreibt, wird ganz deutlich: Er bewertet die bayerische Verordnung als einen Verstoß gegen das objektive Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität und als eine Verletzung der negativen Religionsfreiheit.
Denn sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den bayerischen Amtsstuben als auch Bürgerinnen und Bürger würden gezwungen, in den Behörden ein Verwaltungsverfahren "unter dem Kreuz" zu führen.
Kritiker wollen ans Bundesverfassungsgericht
Der Bund für Geistesfreiheit hatte schon vor der Urteilsverkündung den nächsten Schritt angekündigt: Im Falle einer Niederlage werde man sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden.
Seit Juni 2018 gilt der bayerische Kreuzerlass. Doch daran entzündet sich heftige Kritik. Der Bund für Geistesfreiheit klagt - jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht.