Finanzminister Lindner kündigt Steuerentlastung an

    Die Pläne des Finanzministers:Lindner für Steuerentlastung noch dieses Jahr

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    Der Finanzminister will aufgrund einer Erhöhung des Bürgergelds noch in diesem Jahr Millionen Bürger steuerlich entlasten. Was Christian Lindner plant.

    Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen
    Christian Lindner (FDP) stellt auch für 2025 und 2026 Veränderungen bei der Einkommensteuer in Aussicht.
    Quelle: dpa

    Finanzminister Christian Lindner (FDP) will Millionen Bürgerinnen und Bürger noch in diesem Jahr steuerlich entlasten. Das Bürgergeld sei wegen der hohen Inflationserwartung zum 1. Januar "massiv und überproportional" erhöht worden. Das müsse jetzt auch rückwirkend zu einer Erhöhung des Grundfreibetrags in der Lohn- und Einkommensteuer führen, sagte der FDP-Chef der Deutschen Presse-Agentur.

    Das bereiten wir in der Gesetzgebung vor. Das heißt, es wird auch im laufenden Jahr für die arbeitende Bevölkerung eine weitere steuerliche Entlastung geben.

    Christian Lindner (FDP), Finanzminister

    Auch für 2025 und 2026 stellte Lindner Veränderungen bei der Einkommensteuer in Aussicht. Dann müsse erneut die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden, sagte er. Darunter versteht man die Auswirkung einer hohen Inflation auf die Einkommensteuer, die im Endeffekt zu einer heimlichen Steuererhöhung führen würde. Der Finanzminister:

    Wenn wir nichts tun würden, dann würden Menschen, die eine Gehaltserhöhung bekommen, die gerade mal die Inflation ausgleicht, steuerlich stärker belastet werden.

    Christian Lindner (FDP), Finanzminister

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    Bund reagierte auf hohe Inflation

    Zuletzt reagierte der Bund für die Jahre 2023 und 2024 auf die hohe Inflation. Ein weiterer Ausgleich müsse im Kontext des Haushaltsentwurfs und der Finanzplanung besprochen werden, kündigte Lindner an. Finanzielle Details kenne man aber erst im Herbst, wenn ein neuer Progressionsbericht vorliege.
    In der Regel werden zum Ausgleich der kalten Progression mehrere Stellschrauben im Steuertarif angepasst: der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss und auch die Grenze, ab der der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig wird.
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    Quelle: dpa

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