Ein weiteres Sondervermögen für die Bundeswehr? Boris Pistorius sieht diesen Unions-Vorschlag kritisch. Der Verteidigungsminister will stattdessen den Wehretat dauerhaft erhöhen.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat sich für eine dauerhafte Erhöhung des Wehretats und gegen ein weiteres Sondervermögen für die Bundeswehr ausgesprochen.
"Ich freue mich über jeden Vorschlag, der dazu beiträgt, dass die Verteidigungsausgaben vernünftig und angemessen veranschlagt werden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" nach Angaben vom Mittwoch.
Ein weiteres Sondervermögen ist dafür eine Variante - aber nicht meine favorisierte.
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Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius
Pistorius: Sondervermögen hat mehrere Nachteile
Ein in der Verfassung verankertes Sondervermögen habe zwar den Vorteil, dass ein bestimmter Betrag für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung stehe. Dieser könne für Ausrüstung, Waffen und Munition ausgegeben werden. "Es hat aber mehrere Nachteile", betonte der Minister.
Durch die Inflation sei es am Ende weniger wert. Zudem könne es nicht für Wartung, Unterhaltung, Instandsetzung und Ausbildung eingesetzt werden. Wenn die Bundeswehr mehr dringend benötigte Waffen kaufe, steige aber auch der langfristige Instandsetzungsaufwand. Aus seiner Sicht sei es daher besser, wenn der Wehretat steige, um sowohl Material zu kaufen als auch die laufenden Kosten abzudecken.
Denn für unsere Sicherheit brauchen wir eine Bundeswehr, die langfristig auf soliden finanziellen Füßen steht.
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Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius
Ex-US-Präsident Trump äußert sich auf einer Wahlkampfveranstaltung zur Nato und droht, beitragssäumigen Nato-Partner militärisch nicht vor Russland zu schützen. 12.02.2024 | 2:00 min
Trumps Drohung befeuert Debatte
Die Drohung von US-Präsidentschaftsanwärter Donald Trump säumigen Mitgliedern der Nato den militärischen Beistand zu verweigern hatte die Debatte über langfristig höhere Verteidigungsausgaben befeuert.
Der SPD-Haushaltspolitiker Andreas Schwarz forderte beispielsweise Verteidigungs- und Zivilschutzausgaben dauerhaft von der Schuldenbremse im Grundgesetz auszunehmen.