Nach BKA-Urteil: Faeser kündigt Gesetzesänderungen an
Nach BKA-Urteil:Faeser kündigt Gesetzesänderungen an
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Das Karlsruher BKA-Urteil schlägt Wellen: Innenministerin Faeser plant Gesetztesverschärfungen - Union und FDP fordern, das geplante Sicherheitspaket zu überprüfen.
Die Gesetze zum geplanten Sicherheitspaket, was auch Überwachungen beinhaltet, sind noch in der Abstimmungsphase. Nach dem BKA-Urteil aus Karlsruhe mehren sich die Stimmen, direkt Nachbesserungen vorzunehmen.
Quelle: dpa
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz fordern Vertreter von Union und FDP eine weitere Überprüfung der Regierungspläne für ein Sicherheitspaket. Die Ampel müsse anhand des Urteils untersuchen, ob die geplanten Sicherheitsgesetze nachgebessert werden müssten, sagte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz der "Rheinischen Post". Der Innenpolitiker der FDP, Manuel Höferlin, wies darauf hin, dass es da noch eine Reihe von Fragen gebe. Das Paket müsse nicht nur wirksam, sondern auch gerichtsfest sein.
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Faeser: Rasche Gesetzesänderungen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Befugnisse des Bundeskriminalamts beim Sammeln und Speichern von Daten eingeschränkt werden müssen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat bereits rasche Gesetzesänderungen angekündigt, jedoch auch die Notwendigkeit erweiterter Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) hervorgehoben:
Das Bundeskriminalamt braucht schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität. Dafür werden wir weiter sorgen.
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Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
Faeser: Vorgaben konkretisieren
Das sagte sie der "Rheinischen Post". "Das Bundesverfassungsgericht hat über spezifische Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Diese sind in weiten Teilen verfassungskonform, müssen aber teilweise konkreter gefasst werden", fuhr Faeser fort.
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Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung für diesen spezifischen Bereich erstmals Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA rechtssicher auszugestalten seien. Faeser sagte:
Wir werden diese Vorgaben zügig umsetzen und entsprechende Gesetzesänderungen vorlegen.
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Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
FDP-Politiker Höferlin sagte der "Rheinischen Post": "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Sicherheitsinteressen und den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger". Es bestünden weiterhin Fragen bei dem geplanten biometrischen Abgleich, "sowohl hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit, den betroffenen Personenkreisen als auch im Hinblick auf den Schutz sensibler personenbezogener Daten." Zu klären sei auch, welche Befugnisse den Sicherheitsbehörden eingeräumt werden sollten.
Stolpersteine für Sicherheitsbehörden
Lindholz warnte vor weiteren Hindernissen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden:
Das Urteil aus Karlsruhe ist natürlich zu respektieren. Klar ist aber auch: Immer kompliziertere Vorgaben können unsere Sicherheitsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben deutlich negativ beeinträchtigen.
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Andrea Lindholz, Unionsfraktionsvize
Zweifellos müssten grundlegende Rechte von Betroffenen gewährleistet sein. "Gerade in der aktuellen Zeit, in der die Bedrohung durch Kriminalität, Extremismus und Terrorismus wächst, benötigen unsere Sicherheitsbehörden aber die Möglichkeit zu effektivem Handeln", so Lindholz.
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Das von der Ampel nach dem Terroranschlag von Solingen geplante Sicherheitspaket sieht unter anderem eine Verschärfung des Waffenrechts beim Mitführen von Messern vor, die Streichung von Leistungen für Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist, sowie die Befugnis zum biometrischen Abgleich von öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Der Union reicht das nicht aus, die Regierungsparteien sehen noch internen Abstimmungsbedarf. Die Gesetze befinden sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, dass beim BKA-Gesetz nachgebessert werden müsse. Dabei geht es um die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen und um die Speicherung von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. Das Gericht begrenzte und präzisierte die Rechte, die das BKA dabei hat.
Quelle: dpa
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