Razzien: Faeser verbietet rechtsextreme Gruppe

    Razzien in zwölf Bundesländern:Faeser verbietet rechtsextreme Gruppe

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    Innenministerin Faeser hat eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die sich "Artgemeinschaft" nennt. Die Polizei durchsuchte Wohnungen und Räume in zwölf Bundesländern.

     Ein Polizist trägt beim Einsatz einen hydraulischen Türöffner.
    Bundesinnenministerin Faeser hat die rechtsextreme Gruppe "Artgemeinschaft" verboten. Die Polizei führte in zwölf Bundesländern Razzien durch. 27.09.2023 | 0:21 min
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine rechtsextremistische Vereinigung verboten, die sich "Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" nennt. 
    Wie das Ministerium mitteilte, durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei am Mittwochmorgen 26 Wohnungen von 39 Vereinsmitgliedern und Räume des Vereins in zwölf Bundesländern. Faeser erklärte:

    Mit der 'Artgemeinschaft' verbieten wir eine sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung. Das ist ein weiterer harter Schlag gegen den Rechtsextremismus und gegen die geistigen Brandstifter, die bis heute NS-Ideologien verbreiten.

    Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

    Faeser: Kinder und Jugendliche indoktriniert

    Die rechtsextremistische Gruppierung habe versucht, durch eine "widerwärtige Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen neue Verfassungsfeinde heranzuziehen", so die Innenministerin. Die Vereinigung verbinde verschiedene Strömungen der extremen Rechten und gefährde damit die freiheitlich demokratische Grundordnung in besonderem Maße. Das Vereinsverbot sei seit mehr als einem Jahr vorbereitet und Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt worden.
    Drei Polizeiautos stehen vor einem Haus, dazwischen Bäume.
    Die Neonazi-Vereinigung "Hammerskins Deutschland" und die Teilorganisation "Crew 38" wurden verboten, in mehreren Bundesländern gab es Razzien.19.09.2023 | 1:28 min
    Das Bundesinnenministerium gibt die Zahl der Mitglieder der Vereinigung mit rund 150 an. Ihr Ziel sei es gewesen, eine rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Das sei insbesondere durch die Weitergabe der Ideologie an Kinder und Jugendliche mittels einschlägiger Literatur erfolgt, die zum Teil aus der NS-Zeit stammt und nur minimal abgewandelt wurde.

    Auch Teilorganisationen verboten

    Durch das Betreiben eines vereinseigenen "Buchdienstes" und einer Webseite sowie mittels sozialer Medien seien auch Nichtmitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut radikalisiert und geworben worden.
    Vom Vereinsverbot seien auch alle Teilorganisationen der "Artgemeinschaft" betroffen. Dazu gehörten sogenannte Gefährtschaften, Gilden, Freundeskreise und das Familienwerk e.V..
    Einsatzkräfte der Polizei durchsuchten Wohnungen und Vereinsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
    Quelle: dpa, AFP, epd

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