Genfer Konventionen: Kriege setzen Völkerrecht unter Druck
Genfer Konventionen:Kriegsregeln: Das Völkerrecht unter Druck
von Samuel Kirsch
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Menschen im Krieg besser schützen, das ist das Ziel der "Genfer Konventionen". Doch 75 Jahre nach deren Unterzeichnung steht das humanitäre Völkerrecht unter Druck. Eine Bilanz.
In Kriegen wie dem russischen Angriff auf die Ukraine gelten eigentlich internationale Regeln für den Kampfeinsatz - wie steht es um diese? (Archivbild)
Viele Millionen Tote weltweit, Kriegsverbrechen und Völkermord, unzählige Verwundete und Kriegsgefangene - der Zweite Weltkrieg war eine Art globale Nahtoderfahrung für die menschliche Zivilisation.
Vier Jahre nach seinem Ende unterzeichneten 18 Staaten - darunter die Schweiz, Österreich und die USA - in Genf vier Abkommen, in denen sie sich verpflichteten, Regeln für die Kriegsführung einzuhalten, um Verwundete, Kriegsgefangene und die Zivilbevölkerung besser zu schützen. Besonders der Schutz von Zivilisten stellte einen Fortschritt gegenüber früheren internationalen Abkommen dar.
Mittlerweile sind 196 Staaten Mitglied der Genfer Konventionen, viele Staaten haben auch drei spätere Zusatzprotokolle mit weitergehenden Vorgaben unterzeichnet.
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Ukraine, Gaza, Sudan: Genfer Konventionen unter Druck
Den Krieg zu regeln, das klingt widersprüchlich. Schließlich will das Völkerrecht Krieg eigentlich durch ein grundsätzliches Gewaltverbot vermeiden. Die Realität in Geschichte und Gegenwart ist eine andere.
Als eine Art Zugeständnis an diese Realität lassen sich die Genfer Konventionen verstehen. Sie sollen einen Mindeststandard an Humanität wahren, wenn Menschen in bewaffneten Konflikten gegen Menschen kämpfen.
Quelle: getty images
Die Genfer Konventionen und ihre drei Zusatzprotokolle gelten als Kern des so genannten humanitären Völkerrechts. Sie enthalten Verhaltensregeln, an die sich Staaten in bewaffneten Konflikten halten müssen.
Die Regeln gelten nicht nur für zwischenstaatliche, sondern auch bei innerstaatlichen Konflikten, also etwa Bürgerkriegen. Nicht zu den Genfer Konventionen gehört die "Genfer Flüchtlingskonvention", die die Rechtsstellung von Flüchtlingen regelt.
Die Genfer Konventionen schützen im Wesentlichen verwundete Kämpfer, die nicht mehr an Kriegshandlungen teilnehmen, Kriegsgefangene sowie hilfeleistende Militärsanitäter und -geistliche. Um im Feld den Schutzstatus erkennbar zu machen, müssen etwa Sanitäter oder Krankenfahrzeuge das Symbol des Roten Kreuzes oder des Roten Halbmonds tragen.
Daneben wird die Zivilbevölkerung vor unmenschlicher Behandlung und Angriffen geschützt. Gewisse Vorgaben gelten auch gegenüber kämpfenden Soldaten, so genannten Kombattanten. Sie müssen etwa die Möglichkeit haben, sich zu ergeben.
Auch gefallene Soldatinnen und Soldaten sind insofern geschützt, als ihre Leichname mit der gebotenen Ehrerbietung zu behandeln sind.
Kriegsgefangenen garantiert die dritte Konvention humanitäre Standards für die Haftbedingungen. Sie müssen "mit Menschlichkeit behandelt" werden.
Konkret dürfen beispielsweise die Unterkunftsbedingungen für feindliche Gefangene nicht schlechter als für die eigenen Soldaten sein, Gefangene sind mit Nahrung und Kleidung zu versorgen, dürfen ihr Eigentum behalten und haben das Recht, per Post Kontakt zu Angehörigen zu halten.
Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und Angriffe auf nicht-militärische Objekte sind nach dem ersten und zweiten Zusatzprotokoll verboten, ebenso Angriffe ohne Unterscheidung zwischen Zivilsten und Kämpfern; zum Beispiel Flächenbombardements von Großstädten.
Versorgungsnotwendige Einrichtungen, etwa Anlagen zur Trinkwasserversorgung, dürfen nicht zerstört werden. Während einer Besatzung muss die Besatzungsmacht die grundlegende Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Grausamkeiten und Plünderungen sind verboten.
Die Regeln der Konventionen sind Grundlage für militärische Einsatzpläne, haben weltweit Eingang in die Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten gefunden. Doch der Blick auf aktuelle Kriege wie in der Ukraine, in Gaza, aber auch im Jemen oder im Sudan zeigt, dass ihr Schutzversprechen längst nicht immer eingehalten wird.
Die unzureichende Durchsetzung ist ein Grundproblem des humanitären Völkerrechts. Eigentlich verpflichten die Konventionen die Staaten dazu, gegen Verstöße vorzugehen. Doch nicht immer geschieht das.
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Das wohl schärfste Schwert, um schwere Verstöße gegen die Genfer Konventionen zu ahnden, ist das Völkerstrafrecht, das sich in den letzten Jahrzehnten weiterentwickelt hat.
Schwerwiegende Verletzungen der Konventionen stellen Kriegsverbrechen dar, für die auch Einzelpersonen angeklagt und verurteilt werden können. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem seit 2002 tätigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu, der zuletzt etwa Haftbefehle gegen Mitglieder des russischen Regimes sowie gegen Hamas-Führer und einzelne israelische Politiker erlassen hat.
Auch einzelne Staaten können nach dem so genannten Weltrechtsprinzip Kriegsverbrecher für Taten im Ausland verfolgen. Deutschland hat dies etwa mit Angehörigen des syrischen Assad-Regimes getan, die unter anderem wegen Folter von deutschen Gerichten verurteilt wurden.
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Inwieweit es tatsächlich zu Prozessen gegen Einzelpersonen oder auch zu Beanstandungen von Verstößen durch Staaten kommt, ist aber abhängig von den politischen Verhältnissen.
Anwalt: Schutz für Zivilbevölkerung im Krieg zu schwach
Wolfgang Kaleck ist Rechtsanwalt und Generalsekretär der in Berlin ansässigen zivilgesellschaftlichen Organisation European Center for Constitutional and Human Rights, die sich für Menschenrechte und die Durchsetzung von Völkerstrafrecht einsetzt.
Zum 75. Jahrestag der Genfer Konventionen zieht Kaleck eine gemischte Bilanz: "Insgesamt ist die Entwicklung des humanitären Völkerrechts, vor allem auch die jüngere Entwicklung des Völkerstrafrechts, schon positiv. Es wird auch dank des Engagements der Zivilgesellschaft mehr auf Kriegsgeschehen geschaut und auf die Durchsetzung von Standards gedrängt."
Dass beispielsweise Folterer in Kriegsgebieten mit der Möglichkeit rechnen müssen, dafür belangt zu werden, ist ein Fortschritt. Aber wir haben nach wie vor Defizite bei der Durchsetzung der Regeln.
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Wolfgang Kaleck, Generalsekretär European Center for Constitiutional and Human Rights
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Doch nicht allein die Durchsetzung der Regeln sei unzureichend, sondern auch die Regeln selbst zum Schutz der Zivilbevölkerung hält Kaleck für zu schwach, weil es zulässig sei, bei Angriffen auf militärische Ziele zivile Opfer in Kauf zu nehmen:
Der schlimmste Begriff ist für mich der des 'Kollateralschadens'. Zivilisten dürfen im bewaffneten Konflikt getötet werden, wenn der militärische Vorteil überwiegt und der befehlshabende Kommandeur den voraussichtlichen Schaden als nicht unverhältnismäßig einschätzt.
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Wolfgang Kaleck, European Center for Constitiutional and Human Rights
Fehlende Regularien zu KI-Einsatz im Krieg
"Das ist ein Problem, das in Zukunft bei automatisierten Waffensystemen noch relevanter wird", so Kaleck weiter. Überhaupt sieht der Rechtsanwalt im Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Waffensystemen eine wesentliche Herausforderung für die Zukunft.
Drohnenkriege gibt es nun schon seit anderthalb Jahrzehnten, ohne ein angemessenes Regularium. Wenn künftig KI zum Einsatz kommt und militärische Entscheidungen automatisiert getroffen werden können, wächst der Bedarf nach Regulierung noch weiter.
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Wolfgang Kaleck, European Center for Constitiutional and Human Rights
Drohnen und KI revolutionieren den Krieg in der Ukraine. Junge Unternehmer basteln in privaten Werkstätten an Waffen für die Front.24.07.2024 | 6:12 min
Angesichts der Weltlage dürfte die Konjunktur für neue Regularien, die Staaten in ihren militärischen Handlungsspielräumen beschränken, aber nicht günstig sein. Das humanitäre Völkerrecht bleibt 75 Jahre nach Unterzeichnung der Genfer Konventionen eine Errungenschaft, die zu häufig eher einem Mahnmal gleicht als der Wirklichkeit.
Samuel Kirsch ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
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