Korruption ist der Missbrauch von Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil, etwa durch Bestechung. Oftmals verursacht Korruption volkswirtschaftliche Schäden, aber auch einen moralischen Verfall.
Das Bundeskriminalamt definiert Korruption gemäß der kriminologischen Forderung als "Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder in Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (Täter in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".
Vorteile, die Amts- oder Funktionsträger erhalten können, umfassen beispielsweise Bargeld, Restaurantbesuche, Sachzuwendungen, Arbeits- und Dienstleistungen oder auch Reisen. Dafür vermitteln die Vorteilsnehmer etwa Aufträge, erteilen Genehmigungen oder geben vertrauliche Informationen weiter.