Razzia gegen sieben mutmaßliche IS-Unterstützer

    In mehreren Bundesländern:Razzia gegen mutmaßliche IS-Unterstützer

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    Bei einer Razzia gegen ein Finanzierungsnetzwerk der Terrormiliz IS sind sieben mutmaßliche Unterstützer festgenommen worden. Es gab Durchsuchungen in mehreren Bundesländern.

    Polizist im Polizeiauto
    Die Bundesanwaltschaft hat bei einer Razzia sieben mutmaßliche IS-Unterstützer festnehmen lassen. Insgesamt wurden über 100 Objekte in Deutschland durchsucht.31.05.2023 | 0:19 min
    Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) festnehmen lassen. Zudem habe es Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.
    Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den Männern und Frauen - überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit - wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
    Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weiter mitteilte, waren mehr als 1.000 Kräfte des Bundeskriminalamts, der Landeskriminalämter der betroffenen Länder sowie der Polizei im Einsatz. Insgesamt wurden mehr als 100 Objekte durchsucht, so die Bundesanwaltschaft. Zuständig seien die Generalstaatsanwaltschaften.
    Die Angeklagte Jennifer W. wird in den Gerichtssaal geführt und verdeckt ihr Gesicht, München, 25.10.2021.
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    Bundesanwaltschaft: Finanzierungsnetzwerk Hintergrund der Razzia

    Anlass der großangelegten Razzia ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft ein internationales Finanzierungsnetzwerk gewesen. Seit 2020 hätten zwei Anhängerinnen des IS von Syrien aus über den Online-Dienst Telegram für Geldzahlungen geworben, teilte die oberste Anklagebehörde Deutschlands mit.

    In das Netzwerk eingebunden waren Finanzmittler, die Gelder sammelten und Konten oder digitale Spendenkassen zur Verfügung stellten.

    Bundesanwaltschaft

    Das gesammelte Geld sei an IS-Mitglieder in Syrien oder an von dort benannte Mittelsleute transferiert worden - insgesamt mindestens 65.000 Euro.
    Die Zahlungen dienten den Angaben zufolge dazu, den IS zu stärken. "Die Gelder wurden insbesondere zur Verbesserung der Versorgungslage von in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj inhaftierten Angehörigen der Vereinigung genutzt", erläuterte die Bundesanwaltschaft. "Teilweise wurde den Inhaftierten mit den Geldern die Flucht oder Schleusung aus den Lagern ermöglicht."
    Nach Informationen des Generalbundesanwalts, die dem ZDF vorliegen, gab es im Zusammenhang mit der Razzia keine Gewalttaten oder Vorbereitungen dazu. Auch Anschlagspläne in Deutschland sind demnach nicht bekannt. Auch gebe es keine Waffen-Schiebereien.

    Bereits etliche IS-Frauen bei Rückkehr nach Deutschland verhaftet

    Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt.
    Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
    Der IS kontrollierte über Jahre große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien und im benachbarten Irak. Im Juni 2014 rief er ein sogenanntes Kalifat aus und reklamierte seinen Führungsanspruch im globalen Dschihad. Die Hochphase endete laut dem Verfassungsschutz 2016.

    IS-Unterstützer in Deutschland können seit 2014 strafrechtlich verfolgt werden

    Mittlerweile haben die Extremisten ihr Herrschaftsgebiet wieder verloren. IS-Zellen sind aber in beiden Ländern weiter aktiv. Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Das Innenministerium erließ ferner am 12. September 2014 ein Betätigungsverbot für den IS in Deutschland.
    Dieses umfasst unter anderem jegliche Beteiligung in sozialen Medien und Demonstrationen zugunsten des IS und jede Art von Unterstützungshandlung wie das Einwerben von Geld und Material sowie das Anwerben von Kämpfern. Diese Handlungen sind seither strafbar.
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    Quelle: dpa

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