Buschmann: "Niemand schafft das biologische Geschlecht ab"

    Selbstbestimmungsgesetz:Buschmann: "Niemand wird zu etwas gedrängt"

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    Geschlecht und Namen sollen in Zukunft leichter geändert werden können - auch für Jugendliche. Das stößt auf Kritik. Justizminister Buschmann verteidigt das neue Gesetz.

    Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP
    Sehe Sie hier das Interview mit Bundesjustizminister Marco Buschmann in voller Länge.23.08.2023 | 6:22 min
    "Wir wollen einer kleinen Gruppe von Menschen helfen. Für die es aber große Bedeutung hat." So hat Justizminister Marco Buschmann (FDP) im ZDF-Morgenmagazin das neue Selbstbestimmungsgesetz begründet. Die Ampel erfülle damit "einen Verfassungsauftrag". Das Gesetz hat am Mittwoch das Kabinett beschlossen.
    Mit dem Gesetz soll eine Erklärung beim Standesamt ausreichen, um den Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern.

    Kritik am Selbstbestimmungsgesetz von AfD und Union

    Heftige Kritik an dem Gesetz kam insbesondere von Union und AfD. Buschmann betonte: "Niemand schafft auch das biologische Geschlecht ab." Es gebe immer noch eine Unterscheidung zwischen Frauen und Männern.
    Die Betroffenen könnten jedoch "im Umgang mit dem Staat diese Angabe so anpassen können, damit sie im Verhältnis Bürger zu Staat ihre Identität leben können".

    Dieses kleine Stückchen Toleranz sollten wir uns als offene Gesellschaft erlauben.

    Marco Buschmann, Bundesjustizminister

    Außerdem verwies Buschmann darauf, dass die jetzige Rechtslage vom Bundesgerichtshof kritisiert wurde.
    Selbstbestimmungsgesetz auf dem Weg
    Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll es künftig leichter fallen, ohne langwierige Gutachten das eigene Geschlecht etwa in offiziellen Dokumenten wie dem Reisepass ändern zu lassen. 23.08.2023 | 2:32 min

    Buschmann: Wichtig, dass Jugendliche mit Eltern Entscheidung treffen können

    Auch Jugendliche können mit dem neuen Gesetz ihren Geschlechts- oder Namenseintrag ändern - mit Zustimmung der Eltern. Eine verpflichtende Beratung ist vorher nicht vorgesehen.
    "Vor einer unreifen übereilten Entscheidung schützen natürlich erstmal die Eltern", verteidigt Buschmann die Regel. "Der Staat ist nicht dazu da, den Eltern zu erklären, dass er besser weiß, was gut für ihr Kind ist." Das sei nur in Ausnahmen der Fall.
    Ein Plakat mit der Aufschrift "Dritte Option", aufgenommen am 30.08.2016
    Beim Standesamt das Geschlecht oder den Namen ändern - das war bislang in Deutschland kompliziert. Mit einem neuen Gesetz kann das nun leichter werden. Das ist geplant.23.08.2023 | 2:00 min
    Buschmann geht davon aus, dass die Eltern sich informieren, wenn ihr Kind den Wunsch hat, den Geschlechtseintrag zu ändern. Schon in der Pubertät werde vielen Betroffenen klar, dass man sich in dem eigenen Körper und der eigenen sozialen Rolle nicht wohlfühlt, so Buschmann.
    Deswegen sei es wichtig, schon früh die Möglichkeit zu haben, den Geschlechtseintrag oder Namen ändern zu können.

    Das ist ein Selbstbestimmungsgesetz. Niemand wird zu etwas gedrängt.

    Marco Buschmann, Bundesjustizminister

    Buschmann habe sich selbst dafür eingesetzt, dass die Eltern eine starke Position bei der Änderung bekommen.

    Justizminister setzt auf eigene Verantwortung von Einrichtungen

    Kritiker und Kritikerinnen sind besorgt, dass Schutzräume für Frauen verloren gehen könnten. Das kann beispielsweise in Frauenhäusern schwierig werden. Diese könnten allerdings selbst entscheiden, wer zu ihnen kommen darf. Und das werde auch so bleiben, erklärte Buschmann.
    Das treffe auch auf andere Einrichtungen wie Umkleiden oder Frauenfitnessstudios zu. Die Einrichtungen dürften zum Schutz ihrer Kunden auf das biologische Gesetz verweisen. Das komme jedoch in der Praxis relativ selten vor.
    Das Interview führte ZDF-Morgenmagazin-Moderatorin Mirjam Meinhardt.
    Quelle: ZDF

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