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Mecklenburg-Vorpommern : Karlsruhe sieht Mängel bei Polizeigesetz

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Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das erklärte das Bundesverfassungsgericht.

Archiv: Ein Beamter der Bundespolizei arbeitet an einem Videoarbeitsplatz, auf dessen Monitoren Live-Bilder von Überwachungskameras zu sehen sind
Konkret geht es bei dem Urteil in Karlsruhe um längerfristige Observationen, den Einsatz verdeckter Ermittler und um gezielte Polizeikontrollen.
Quelle: dpa

Mehrere Einzelvorschriften des 2020 in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen Gesetzes seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1345/21). Die Vorschriften betreffen umfangreiche Befugnisse für Sicherheitsbehörden Onlinedurchsuchungen und langfristige Observationen, aber auch Möglichkeiten, um Telekommunikation zu überwachen.

Karlsruhe: Regeln nicht grundsätzlich verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die entsprechenden Regeln nicht grundsätzlich verfassungswidrig seien. Zur Abwehr gewichtiger Gefahren könnten die in dem Sicherheitsgesetz vorgesehenen Befugnisse für die Polizei gerechtfertigt sein. Allerdings seien die Vorschriften in Mecklenburg-Vorpommern zu weit gefasst und in ihrer Ausgestaltung unverhältnismäßig.

Seit August läuft am Bahnhof Berlin-Südkreuz ein Pilotprojekt zur Gesichtserkennung. Das Projekt soll Terror verhindern helfen, doch Datenschützer warnen – sie fürchten eine unzulässige Überwachung.

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Unter anderem seien Regeln, wonach Ermittler heimlich eine Wohnung betreten dürfen, um dort Durchsuchungs-Software zu installieren, nur dann gerechtfertigt, wenn eine "konkretisierte Gefahr für ein Rechtsgut von sehr hohem Gewicht vorliegt und eine richterliche Anordnung erfolgt ist". Das Gesetz genüge diesen Anforderungen derzeit nicht, so das Bundesverfassungsgericht.

Auftrag: Intimsphäre besser schützen

Auch müsse der sogenannte Kernbereich privater Lebensgestaltung, also die Intimsphäre der Betroffenen bei Überwachungsmaßnahmen besser geschützt werden. Der Landesgesetzgeber muss nun nachbessern.

Vorübergehend sollen die Vorschriften allerdings noch bis Ende 2023 anwendbar bleiben. Es ist aktuell nicht das einzige Verfahren zu Sicherheitsgesetzen der Bundesländer, mit dem sich die Richter in Karlsruhe beschäftigen. Mitte Februar wird das Bundesverfassungsgericht über den Einsatz der umstrittenen Analyse-Software Gotham der US-Firma Palantir entscheiden.

Theoretisch könnte jeder überwacht werden

Die Gesetzesreform war von Anfang an umstritten, Datenschützer befürchteten Grundrechtsverstöße. Fünf Menschen, darunter eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin und zwei Fußballfans, hatten sich mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Die GFF kritisiert die Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern und hat dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen.

Das bayrische Verfassungsschutzgesetz gibt dem dortigen Geheimdienst weitreichende Befugnisse. Heute hat das BVerfG entschieden, dass es teilweise gegen Grundrechte verstößt.

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Datum:

mit Material von dpa, AFP

Jan Henrich ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.

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