Tickets für Konzerte immer teurer: Was beim Kauf beachten

    Konzerte immer teurer:Worauf man beim Ticketkauf achten sollte

    von Immanuel Hinz
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    Die Lieblingsband live sehen: ein Traum, der immer teurer wird. Woran das liegt und worauf beim Ticketkauf zu achten ist. Und warum bei Platin-Angeboten Vorsicht geboten ist.

    Konzerttickets, Archivbild
    Zahlreiche Firmen sind bei Konzerten beteiligt - auch das lässt die Preise steigen.
    Quelle: Imago

    Konzerttourneen sind in vollem Gang und die Vorverkäufe für nächstes Jahr laufen schon. Die Ticketpreise sind dabei weiterhin sehr hoch: Für nationale Acts werden etwa 60 Euro fällig. Internationale Stars rufen durchweg dreistellige Beträge für ihre Shows ab. Woher kommen die hohen Preise und wie können Verbraucher sich beim Ticketkauf schützen?

    Viele Gründe für Preissteigerung bei Konzerttickets

    Die hohen Preise haben grundsätzlich vielschichtige Gründe. Die Inflation spielt eine Rolle, ebenso die generell gestiegenen Produktionskosten, also z.B. für Strom und Fachpersonal.
    Abgesehen davon lohnt es sich, auf die im Konzert-Business involvierten Konzerne zu schauen. Zahlreiche Parteien sind an der Organisation und dem Vertrieb von Konzerten beteiligt, wie das Bundeskartellamt in einer Entscheidung zu Exklusivvereinbarungen der Ticketvertriebsfirma CTS Eventim erklärt.
    Konzerte in der ZDF-Mediathek:
    • Jennifer Lopez: Let's Get Loud
    • AC/DC: Live at Donington
    • Rod Stewart: It Had to Be You
    Der Hauptgrund für die hohen Preise könnte bei den Ticketanbietern liegen. In Deutschland ist der Markt zwischen wenigen Firmen aufgeteilt: Die bereits genannte Eventim CTS hat davon laut Bundeskartellamt einen Marktanteil von bis zu 85 Prozent. Dadurch entsteht eine Oligopol- bzw. Monopolsituation. Durch den fehlenden Konkurrenzkampf kann Eventim - gemeinsam mit den Künstler*innen und deren Agenturen - die Preise nach oben hin frei bestimmen.
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    Achtung bei Zweitplattformen

    Trotz der hohen Preise können die Tickets - gerade bei den großen Künstlern - schnell vergriffen sein. Die nächstbeste Option, wenn man im Vorverkauf Pech hatte, sind Zweitplattformen wie Ebay oder Viagogo. Doch hier ist Vorsicht geboten, wie Verbraucherschützerin Andrea Steinbach weiß:

    Man trägt das Risiko, dass das Ticket nicht geliefert wird oder die Preise höher sind als bei direkter Bestellung beim Veranstalter.

    Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Denn: Die Tickets werden nicht direkt bei einem offiziellen Händler gekauft. Daraus ergibt sich eine Gefahr durch Betrüger.

    Sichere Zahlungsweise auswählen

    Auf Ebay sollte darauf geachtet werden, dass das Bewertungsprofil sehr hoch ist (> 99 Prozent) und es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt. Diese sind dazu verpflichtet, das Ticket rechtzeitig vor der Veranstaltung zuzustellen. Die Verbraucherschützerin empfiehlt grundsätzlich:

    Unbedingt eine sichere Zahlungsart wählen: keine Vorkasse, keine Bezahlung per Western Union!

    Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Der Trick mit den Platin-Angeboten

    Immer häufiger gibt es außerdem für große Konzerte so genannte Platin-Angebote.

    Diese Tickets werden dem normalen Ticketkontingent entzogen und zu variablen Preisen zeitversetzt auf den Markt gebracht.

    Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Es handelt sich also meistens - konträr zum Namen - nicht um besondere Tickets einer besseren Kategorie. Stattdessen werden normale Plätze teurer verkauft.
    Diese Tickets können also, aufgrund ihres Namens, für Käufer irreführend sein. Dennoch sei diese Praxis legal, sagt Steinbach. Wer ein Konzertticket kauft, sollte also sehr genau darauf achten, was alles im Ticketpreis enthalten ist und ob es Extraleistungen gibt.

    Was, wenn das Konzert ausfällt?

    Keine Extraleistung allerdings ist der Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis, falls das Konzert ausfällt oder abgebrochen wird. Verbraucherschützerin Steinbach begründet das folgendermaßen:

    Im Falle des Konzertabbruchs kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach, unabhängig davon, ob der Veranstalter den Ausfall zu verantworten hat oder nicht.

    Andrea Steinbach, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

    Steinbach empfiehlt, im Fall der Fälle zunächst die Vorverkaufsstellen zu kontaktieren, da die Veranstalter häufig die Rückabwicklung auf diese übertragen. Erst wenn dies nicht zum Erfolg führt, sollten Betroffene auf den Veranstalter selbst zugehen.

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